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Kirchenfinanzen: EKM reagiert verhalten auf Gesetzentwurf
Einigung wird lang und schwierig

Oberkirchenrat Stefan Große, Finanzdezernent der EKM | Foto: EKM/Stefan Kurzke
  • Oberkirchenrat Stefan Große, Finanzdezernent der EKM
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Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat verhalten auf einen Vorschlag von Grünen, Linken und Liberalen im Bundestag zur Ablösung der Staatsleistungen bei der Kirchenfinanzierung in Deutschland reagiert. Der Entwurf für ein solches sogenanntes Grundsätzegesetz, das für die Länder den Rahmen für eine rechtssichere Regelung für diese Finanzmittel schaffen würde, sei eine interessante parlamentarische Initiative, sagte EKM-Finanzdezernent Stefan Große. Möglicherweise formuliere der Gesetzentwurf dafür einen ernstzunehmenden Rahmen.
Über die konkreten Ablösesummen müssten evangelische Landeskirchen und katholische Bistümer laut Gesetzentwurf mit den Ländern verhandeln. Diese bräuchten dann nicht mehr "querfeldein ins Gespräch" zu gehen, sondern hätten einen gangbaren Pfad vor sich, sagte Große. "Der Weg bis zu einer Einigung wird allerdings lang und schwierig sein, ist aber nicht unmöglich", betonte er. Maßgebend für die Landeskirche sei, dass die Staatsleistungen bei vollem Wertersatz abgelöst werden. "Das ist unbestritten, steht auch so in dem Gesetzentwurf und ist Basis für die Verhandlungen", sagte der Finanzexperte. Vor entsprechenden Gesprächen mit den Ländern müsse das Gesetz jedoch erst durch den Bundestag. Staatsleistungen sind laut EKM Gelder, die von den Bundesländern aufgrund der Staatskirchenverträge an die Landeskirchen gezahlt werden. Ihre historische Grundlage haben sie darin, dass kirchliche Vermögensgegenstände vor mehr als 200 Jahren im Rahmen des sogenannten "Reichsdeputationshauptschlusses" und auch davor dauerhaft in das Staatsvermögen eingezogen wurden.
Damit hätten die Landesherren damals zugleich die Verpflichtung übernommen, die Besoldung und Versorgung der Pfarrer sicherzustellen, erläuterte eine EKM-Sprecherin. Dies sei nötig gewesen, weil der Kirche damit auf Dauer die wirtschaftliche Grundlage für die Deckung ihres Bedarfs entzogen worden sei, hieß es.
Die EKM erhielt nach eigenen Angaben im Jahr 2019 insgesamt rund 46,5 Millionen Euro an Staatsleistungen. Davon kamen 19,4 Millionen Euro aus Thüringen, 25,4 Millionen Euro aus Sachsen-Anhalt, eine Million Euro aus Sachsen und 0,7 Millionen Euro aus Brandenburg.
Die Verfassung sieht eine Ablösung der Zahlungen vor, die sich bundesweit derzeit auf mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr summieren. FDP, Grüne und Linke schlagen in ihrem Entwurf vor, sich am Bewertungsgesetz zu orientieren, das für "wiederkehrende Nutzungen und Leistungen" einen Wert angibt, der das 18,6-fache der jährlichen Zahlungen umfasst.
Die Ablösung könne durch einmalige Zahlungen oder Raten erfolgen, heißt es im Entwurf. Durch das normale Weiterzahlen der Jahresbeträge könnten die Staatsleistungen jedoch nicht abgelöst werden. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Länder fünf Jahre nach Inkrafttreten eines Rahmens im Bund eigene Gesetze zur Ablösung erlassen sollen und die Ablösung selbst dann binnen 20 Jahren abgeschlossen sein soll.

Dirk Löhr (epd)

Autor:

Online-Redaktion

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