Gottesdienst und Corona
Endlich wieder singen!
Darauf haben wohl so gut wie alle seit Monaten gewartet: Im Gottesdienst darf wieder gemeinsam gesungen werden.
Von Claudia Crodel
Das Landeskirchenamt hat am 8. Juni dazu eine Rundverfügung herausgegeben. Auf der Homepage der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland kann jeder dazu eine Zusammenfassung lesen, bei welcher Inzidenzzahl das Singen und Musizieren wie geregelt ist. Dabei wird auch ein Blick auf die Landesregelungen aller vier Bundesländer geworfen, in denen es EKM-Kirchengemeinden gibt.
„Es ist einfach ganz großartig, dass die Gemeinden wieder gemeinsam singen dürfen“, freut sich auch Landeskirchenmusikdirektor Dietrich Ehrenwerth. Das sei ja auch längst überfällig. Man habe sich oft gefragt, warum in einer großen Kirche mit viel Abstand und vielleicht auch Maske nicht schon eher gemeinsamer Gesang möglich gewesen sei. Er habe selbst viele Wochen und Monate gemeinsam mit Sängerin Manuela Merker in der Erfurter Augustinerkirche in den Gottesdiensten musiziert. Nur ganz selten habe man ein paar weitere Sänger hinzugeholt. Das sei nun Vergangenheit, und die Kirchengemeinde habe sich deshalb bei Manuela Merker herzlich bedankt.
Die geltenden Landesregelungen gestatten grundsätzlich unter bestimmten Prämissen das Singen im Gottesdienst, und das bei einer Inzidenz unter 100 je 100 000 Einwohner im Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Im Übrigen ist sogar das Benutzen von Gesangbüchern erlaubt, nämlich dann, wenn diese nach Benutzung auf den Plätzen verbleiben und dort mindestens drei Tage unbenutzt liegen bleiben, damit eine Schmierinfektion ausgeschlossen werden kann. Wie das Infektionsschutzgesetz auf geschlossene Räume angewendet wird, darüber kann man sich auch bei den Propsteikantoren beraten lassen. Beispiele für die Erstellung von Hygienekonzepten, wenn dies nötig ist, gibt es zudem im Internet.
Ehrenwerth begrüßt es, dass die Musizierfreudigen sich nun endlich auch wieder zu Chor- und Posaunenchorproben treffen können. Man könne jetzt sogar wieder Andachten mit Chormusik feiern, auch wenn notfalls mit Maske gesungen werde. Intensiv wird allerdings weiter über die Verbreitung der Infektion durch Aerosole diskutiert. Einschränkungen ergeben sich daraus besonders für das Singen und die Chorarbeit. Deshalb gelte hier die Regel: Geimpft, genesen, getestet.
„Viele müssen sich ja ohnehin beruflich zweimal die Woche testen lassen. Dann kann man vielleicht die Tests so legen, dass auch der Tag der Chorprobe dabei ist“, schlägt der Landeskirchenmusikdirektor vor. Natürlich sollten Chöre noch möglichst unter freiem Himmel proben. Doch die gegenwärtige Freude ist auch getrübt: „Das abgesagte Chorfest auf der Buga steckt uns sehr in den Knochen. Es schmerzt richtig“, sagt Dietrich Ehrenwerth. „Aber wir werden mit Landesbischof Friedrich Kramer noch ein Video produzieren für alle, die gern dabei gewesen wären, das pünktlich zum eigentlichen Chorfesttermin am 26. Juni fertig sein wird.“
8ekmd.de/aktuell/corona/kirchenmusik.html
Autor:Claudia Crodel |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.