Im Energiesparmodus
Kein Licht an Kirchen
Am vergangenen Wochenende ist die Energiespar-Verordnung ausgelaufen, die unter anderem die Beleuchtung von Kirchen und Baudenkmälern in der Regel verboten hatte. Während es in vielen Orten nachts wieder heller werden dürfte, wird das Licht an einigen prominenten Kirchen auch nach dem 15. April ausgeschaltet bleiben. So etwa an der Dresdner Frauenkirche, dem Dom und der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin sowie den Kirchen am Wirkungsort des Reformators Martin Luther in Wittenberg. Die Verantwortlichen begründen dies mit Kosteneinsparungen und Klimaschutz.
Hingegen soll in Magdeburg, Nürnberg und München in den kommenden Tagen und Wochen die nächtliche Bestrahlung von Kirchen und Baudenkmälern wieder starten. In manchen Städten wurde auch während der Wintermonate weiter beleuchtet, aus Gründen der Verkehrssicherheit oder um Schäden durch Vandalismus zu verhindern.
Das Licht blieb unter anderem in Erfurt an, wo der Domberg, die Krämerbrücke und die Kaufmannskirche während des Winterhalbjahrs weiter beleuchtet worden sind. An der Predigerkirche und Teilen der Stadtfestung Petersberg hingegen ist das Licht ausgeschaltet worden. Diese Ausnahmen hatte die Energiespar-Verordnung, die aufgrund knapper und teurer Energieressourcen durch den Bund im vergangenen Jahr beschlossen wurde, ausdrücklich vorgesehen.
Viele wollen das aufgrund der Lage und guter Erfahrungen aber nicht. Die Stiftung Frauenkirche Dresden verwies auf Energiesparpotenziale und sieht im weiteren Verzicht auf Bestrahlung ihres berühmten Bauwerks ein solidarisches Zeichen. Die Stadt Wittenberg erklärte, durch den Verzicht auf Beleuchtung seien 280 000 Kilowattstunden Strom eingespart worden. Das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 70 Vier-Personen-Haushalten. Schlosskirche und Stadtkirche der Lutherstadt sollen künftig nur an Feiertagen oder besonderen Anlässen beleuchtet werden. Über die Beleuchtung des Hamburger Michels sowie der bekannten Leipziger Thomas- und Nikolaikirche ist noch nicht abschließend entschieden worden.
(epd)
Autor:Online-Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.