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Über die Ordnung kirchlicher Gesetze
Was der Kirche Recht ist
Kirchenrecht: Das durch die Verfassung garantierte Selbstbestimmungsrecht räumt den Kirchen ein, ihre eigenen Angelegenheiten durch kirchliche Gesetze zu ordnen.
Von Uwe Kraus
Inquisition?“ Professor Michael Germann schmunzelt und stellt klar: „Die Kirchengerichte, die es heute in der evangelischen Kirche gibt, arbeiten ganz ähnlich wie staatliche Gerichte“. Er ist seit Oktober 2002 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. „Der Geschäftsanfall ist aber viel geringer. Dafür braucht es keine besonderen Gerichtsgebäude.“
Die Gerichtsverhandlungen sind aber öffentlich, wenn das Verfahren nicht schriftlich abgewickelt wird.
Autor:Online-Redaktion |
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