Missbrauch in der Kirche
Anerkennungsleistungen nicht transparent
Missbrauchsbetroffene haben einen Dschungel von Regelungen in den 20 evangelischen Landeskirchen und der Diakonie vor sich, wenn sie Anerkennungsleistungen beantragen. Das sei intransparent, kritisiert die Missbrauchsbeauftragte des Bundes.
Berlin (epd). Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat das derzeitige Verfahren für Anerkennungsleistungen in der evangelischen Kirche für Missbrauchsbetroffene als nicht transparent kritisiert. In den 20 evangelischen Landeskirchen fehlten vergleichbare Regelungen auf Basis nachvollziehbarer Kriterien, sagte Claus. Der Sprecher der Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche, Detlev Zander, kündigte eine neue Richtlinie an, die diese Mängel beheben soll. Sie sei gerade in der internen Abstimmung, sagte er.
Claus kritisierte, für die Höhe der Zahlung sei oft entscheidend, wie «bedürftig» eine betroffene Person erscheine. «Es fehlt der klare Bezug auf die Taten, ihr Ausmaß oder auch die Dauer.» Vielfach behalte sich die zuständige kirchliche Stelle zudem vor, Anerkennungszahlungen als Sachleistungen zu ermöglichen, etwa in Form einer Therapie, einer Fortbildung oder einer Reise. «Da wird dann auch mal sehr paternalistisch entschieden nach dem Motto: Wir wissen, was gut und angemessen für Betroffene ist.»
Zusätzlich könne dies dazu führen, dass Betroffene, die sich gut artikulieren können oder eher fordernd auftreten, am Ende höhere Leistungen erhalten als andere, die weniger gut für sich einstehen können, mahnte Claus.
Das katholische System der Unabhängigen Anerkennungskommission könne als Vorbild dienen. Die Kommission entscheidet über alle Anträge auf Anerkennungszahlungen aus den 27 katholischen Bistümern in Deutschland. Insgesamt wurden seit ihrem Start am 1. Januar 2021 rund 57 Millionen Euro an Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche ausgezahlt.
Zander, der als einer von zwei Betroffenensprechern im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie mitarbeitet, sagte, Claus' Forderungen seien veraltet. Was die Missbrauchsbeauftragte des Bundes fordere, werde in der neuen Anerkennungsrichtlinie umgesetzt. Betroffene sollen demnach ein Recht auf eine Anhörung, eine Verfahrensbegleitung und ein Widerspruchsrecht haben.
Auch Traumaspätfolgen sollen bei der Bemessung der Anerkennungsleistungen Berücksichtigung finden. Es gebe dann endlich individuelle Zahlungen, sagte Zander. Im Beteiligungsforum sitzen sowohl Betroffenenvertreter als auch Vertreter der EKD und der Diakonie. Dort werden alle Maßnahmen zur Prävention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche bearbeitet.
Ende Januar hatte ein unabhängiges Forschungsteam die ForuM-Studie über sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie vorgestellt. Es geht darin von mindestens 2.225 Betroffenen und 1.259 mutmaßlichen Tätern aus, vermutet aber eine deutlich höhere Dunkelziffer.
Autor:Online-Redaktion |
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