Kalenderblatt
Vor 30 Jahren: Reform des Abtreibungsrechts
Von Birgit Wilke
Dem vor fünf Jahren gestorbenen Kardinal Joachim Meisner war der in den 1990er-Jahren erzielte Kompromiss bei der Reform des Paragrafen 218 von Beginn an ein Dorn im Auge. Die Einheit Deutschlands habe "unchristliche, sogar antichristliche Tendenzen" mit sich gebracht, sagte er Ende der 1990er-Jahre in einem Interview. Dies zeige schon die Neuregelung zur Abtreibungsfrage. "Dort drüben war die Fristenregelung. Jetzt musste man hier bei uns eine mittlere Lösung finden, die eben keine Lösung ist", so Meisner.
Tatsächlich entwickelte sich die Diskussion um die Ausgestaltung des Paragrafen 218 zu einer der heftigsten Debatten im Zuge der Wiedervereinigung. Die Parlamentarier einigten sich erst vor 30 Jahren, am 26. Juni 1992, auf einen Kompromiss.
Autor:Katja Schmidtke |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.