Anzeige

Premium

Kalenderblatt
Vor 30 Jahren: Reform des Abtreibungsrechts

Eine Frau füllt in einer Berliner Beratungsstelle ein Formular zu ihrer Beratung aus. | Foto:  Jürgen Blume
  • Eine Frau füllt in einer Berliner Beratungsstelle ein Formular zu ihrer Beratung aus.
  • Foto: Jürgen Blume
  • hochgeladen von Katja Schmidtke

Von Birgit Wilke

Dem vor fünf Jahren gestorbenen Kardinal Joachim Meisner war der in den 1990er-Jahren erzielte Kompromiss bei der Reform des Paragrafen 218 von Beginn an ein Dorn im Auge. Die Einheit Deutschlands habe "unchristliche, sogar antichristliche Tendenzen" mit sich gebracht, sagte er Ende der 1990er-Jahre in einem Interview. Dies zeige schon die Neuregelung zur Abtreibungsfrage. "Dort drüben war die Fristenregelung. Jetzt musste man hier bei uns eine mittlere Lösung finden, die eben keine Lösung ist", so Meisner.

Tatsächlich entwickelte sich die Diskussion um die Ausgestaltung des Paragrafen 218 zu einer der heftigsten Debatten im Zuge der Wiedervereinigung. Die Parlamentarier einigten sich erst vor 30 Jahren, am 26. Juni 1992, auf einen Kompromiss.

Premium
Mehr lesen?
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen zahlungspflichtigen Premium-Artikel.
Um den Beitrag ganz bzw. im E-Paper lesen können, benötigen Sie ein Glaube+Heimat-Digital-Abo.
Sie sind bereits Digital-Abonnent?
Dann melden Sie sich bitte hier mit Ihren Zugangsdaten an.

Sie haben noch kein Digital-Abo?
Dann registrieren Sie sich hier.
Autor:

Katja Schmidtke

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

9 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Anzeige

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.