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Public Viewing
Was Gemeinden beachten sollten

Foto: pixabay.com/ Michal Jarmoluk

Ob Fußball-WM oder DFB-Pokal-Finale: Standen in den vergangen Jahren sportliche Großereignisse an, haben auch Kirchengemeinden zum Public Viewing eingeladen. Doch wo es den Elfmeter von der Empore aus zu sehen gibt, gilt es einiges zu beachten.

Von Beatrix Heinrichs

Viele Kirchengemeinden, die auch die Spiele der Fußball-Europameisterschaft gemeinsam schauen möchten, hätten sich daher schon nach den Rahmenbedingen für die Übertragung erkundigt, sagt Oberkonsistorialrat Andreas Haerter vom Referat für Gemeinderecht im Landeskirchenamt.

Der Grund: Seit 2016 ist es der EKD nicht mehr möglich, einen Pauschalvertrag mit der Gema zur Abgeltung der Fernsehwiedergaben für die Übertragung von Spielen in den Gemeinden abzuschließen. Seither müssen die Gemeinden ihrerseits die entsprechenden Lizenzen erwerben.

Mehr Infos und Lizenz-Optionen

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Generell gelte es beim Public-Viewing in kommerzielle und nicht-kommerzielle Veranstaltungen zu unterscheiden, so Harter. In beiden Fällen sei es verpflichtend, eine öffentliche Public-Viewing-Lizenz bei der UEFA zu beantragen, wobei die Lizenz für nicht-kommerzielle Veranstaltungen kostenlos ist. Kirchengemeinden, die eine nicht-kommerzielle Veranstaltung mit weniger als 300 Besuchern planen, sind von der Verpflichtung freigestellt.

Doch gleich wie der Ball zum Spiel gehört, gibt es keinen Torjubel ohne Fußball-Hymne. "Da bei der Übertragung der EM-Spiele auch Musikwerke öffentlich wiedergegeben werden, hat die Gema urheberrechtliche Ansprüche", erklärt Haerter. Die Lizenzen, ob für einzelne Spiele oder für den gesamten Zeitraum der EM, müssen direkt bei der Gema erworben werden. Die Tarife richteten sich dabei nach der Raumgröße des Veranstaltungsortes. Die gute Nachricht: Kirchengemeinden bietet die Gema Sonderkonditionen. So werde ein Nachlass von 20 Prozent bei allen Tarifvarianten gewährt, erklärt Haerter. Um Zugang zu den Lizenzierungs-Optionen zu erhalten, müssen sich Gemeinden im Online-Portal der Gema registrieren. Hier steht ein Preisrechner zur Verfügung, der Auskunft über die Kosten gibt.(red)

Autor:

Beatrix Heinrichs

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