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Pro & Kontra
Wo beginnt der Lebensschutz?

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Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt bislang, dass Abtreibungen grundsätzlich strafbar sind. Eine Expertenkommission hat nun eine Neuregelung von frühen Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts empfohlen. Die Berliner Pfarrerin Maike Schöfer findet: Richtig so. Friederike Spengler, Regionalbischöfin im Südsprengel der EKM, widerspricht.

Pro
Ich bin Pfarrerin und Mutter und für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten Schwangerschaftsmonaten. Das sage ich laut. Denn Schwangerschaftsabbrüche finden hierzulande unkontrolliert, tabuisiert, kriminalisiert und unterversorgt statt. Die Lage von Schwangeren zu verbessern, dazu kann eine Legalisierung beitragen.

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