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Anhalt
Landeskirche beschließt Verbundsystem für Gemeinden

Präsidium der Landessynode: Beisitzerin Doris Berlin (v.l.), Präses Christian Preissner und Beisitzer Andreas Müller | Foto: Heiko Rebsch
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  • Präsidium der Landessynode: Beisitzerin Doris Berlin (v.l.), Präses Christian Preissner und Beisitzer Andreas Müller
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Immer kleinere Gemeinden und weniger Personal: Die Evangelische Landeskirche Anhalts steht vor einschneidenden Veränderungen. Mitarbeiter sollen künftig für mehrere Gemeinden zuständig sein. Und auch an der Spitze steht ein Wechsel an.

Von Oliver Gierens (epd)

Die Synode der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat mit einem Beschluss über weitgehende Strukturveränderungen für die Kirchengemeinden ihre zweitägigen Frühjahrsberatungen in Dessau-Roßlau beendet. Das Kirchenparlament beschloss am Samstag zum Abschluss der Tagung ein Kirchengesetz zur Umsetzung des sogenannten anhaltischen Verbundsystems. Damit wird eine engere Zusammenarbeit der Gemeinden geregelt.

Mit dem seit 2015 auf freiwilliger Basis praktizierten Verbundsystem reagiert die Landeskirche auf weiterhin sinkende Mitgliederzahlen sowie den Wegfall finanzieller und personeller Ressourcen. Innerhalb eines Kirchengemeindeverbundes sollen die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Mitarbeitenden in der Kirchenmusik, der Gemeindepädagogik und der Verwaltung enger zusammenarbeiten. Das in dritter Lesung beschlossene Gesetz stellt die Gemeindeverbünde nach langen internen Debatten nun auf eine gesetzliche Grundlage.

Am 22. und 23. September steht in der Landeskirche die Weichenstellung für einen personellen Wechsel an der Spitze bevor. Dann soll die Synode in Dessau-Roßlau den Nachfolger oder die Nachfolgerin des scheidenden Kirchenpräsidenten Joachim Liebig wählen, hieß es am Samstag. Der Theologe ist seit 2009 im Amt, vollendet am 1. März 2024 das 66. Lebensjahr und will dann mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand gehen.

Laut Synodenpräses Preissner hat der Wahlausschuss bereits mehrere Kandidierende für die Nachfolge Liebigs angehört. Ihre Namen wurden noch nicht bekanntgegeben. Das Amt des Kirchenpräsidenten ist das geistliche Leitungsamt der anhaltischen Kirche und entspricht dem Bischofsamt in anderen Landeskirchen. Liebig betonte in seinem Bericht für die Synode, es werde weiterhin auf die Eigenständigkeit der Landeskirche gesetzt. Sollten sich die Rahmenbedingungen in Zukunft grundlegend ändern, müsse jedoch darüber neu nachgedacht werden. Derzeit bestehe dazu noch kein Anlass.

Die Evangelische Landeskirche Anhalts ist die kleinste der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland und hat nach eigenen Angaben derzeit gut 26.000 Mitglieder in fünf Kirchenkreisen mit insgesamt 133 Gemeinden. Ende 2011 gehörten ihr noch über 42.000 Menschen an. Damit sind die Mitgliederzahlen seitdem um rund 38 Prozent gesunken. In der Landeskirche sind den Angaben zufolge derzeit rund 45 Pfarrerinnen und Pfarrern tätig.

Die Landessynode hat 41 Mitglieder und ist mit dem Landeskirchenrat und der Kirchenleitung eines der drei Entscheidungsorgane der anhaltischen Landeskirche.

Mehr lesen Sie in der nächsten Ausgabe der Kirchenzeitung.

Autor:

Katja Schmidtke

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