Thüringer Landtag
Konstituierung endet im Chaos
Das hat es in der Geschichte des bundesdeutschen Parlamentarismus noch nicht gegeben. Die Konstituierung eines Landtags ist normalerweise unspektakulär und eher ein formaler Akt. Nicht so bei der konstituierenden Sitzung des 8. Thüringer Landtags.
Von Willi Wild
Der Tag hatte zunächst verheißungsvoll begonnen. "Zukunft hat der Mensch des Friedens" stand über dem Ökumenischen Gottesdienst anlässlich der Konstituierung des 8. Thüringer Landtages. "Reg dich nicht auf, mach dich nicht fertig, bleib bei dem was redlich ist", gab Landesbischof Friedrich Kramer den Abgeordneten mit auf den Weg. Der katholische Bischof Ulrich Neymeyr wünschte den Abgeordneten kluge Ratgeber und die Weisheit, diese Ratschläge anzunehmen. Seine Predigt mündete in ein Gebet um Frieden für die Arbeit im Thüringer Landtag, in den Dörfern und Städten, im Freistaat Thüringen, in Deutschland und in der Welt.
Im Landtag ging es zwei Stunden später dann alles andere als friedlich zu. Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) versuchte ungelenk und unverfroren die parlamentarische Demokratie aus den Angeln zu heben. Ein dreistündiges unwürdiges Schauspiel nahm seinen Lauf. Bemerkenswert dabei war die Geschlossenheit der Fraktionen von Linke, SPD, BSW und CDU. Einig waren sich die Abgeordneten, dass der Alterspräsident seine Kompetenzen überschritten und die Rechte der gewählten Volksvertreter beschnitten habe. Das gipfelte in Treutlers Satz, die Mikrofone der Abgeordneten abzuschalten, damit diese ihn nicht in seinen Ausführungen unterbrechen könnten.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl an die Adresse des Alterspräsidenten: "Sie haben dem Landtag großen Schaden zugefügt und ihre Aufgabe überhöht. Sie schränken uns ein mit unserem Mandat und stellen das Mehrheitsprinzip in Frage.{......} Wir greifen zum letzten Mittel und rufen den Thüringer Verfassungsgerichtshof an." Der muss nun bis Sonnabend um 9.30 Uhr klären, welche Rechtsauffassung die richtige ist. Die AfD ist der Meinung, dass sich der Thüringer Landtag erst dann eine neue Geschäftsordnung geben könne, wenn die Konstituierung mit der Wahl des Landtagspräsidenten abgeschlossen sei. Für die anderen Fraktionen ist es mit der Selbstorganisation des Parlaments unvereinbar, wenn die Geschäftsordnung des Vorgängerlandtags übernommen werden müsste.
Verfassungsgerichtspräsident Klaus-Dieter von der Weiden und das Thüringer Verfassungsgericht muss nun diesen rechtlichen Knoten auflösen.
Autor:Willi Wild |
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