Diakonie
Neuregelung der Behindertenhilfe verunsichert Sozialverbände

Die Neuregelung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sorgt auch bei der Diakonie für Verunsicherung. | Foto: epd-Bild/ Reinhard Elbracht
  • Die Neuregelung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sorgt auch bei der Diakonie für Verunsicherung.
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Seit einem Jahr schwelt der Streit zwischen Sachsen-Anhalts Sozialministerin Grimm-Benne und zahlreichen Wohlfahrtsverbänden wegen der Eingliederung behinderter Menschen. Mehrere Verbände klagen jetzt gegen eine neue Verordnung des Landes.

Magdeburg, Halle (epd). Mehr als 50 Sozialverbände in Sachsen-Anhalt wehren sich juristisch gegen eine Neuregelung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Land. Durch Eilanträge und Klagen wollen sie erreichen, dass eine von Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) im Dezember erlassene Verordnung auf gerichtlichem Wege gestoppt wird. Wie die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen in Halle mitteilte, soll auf diese Weise der Protest gegen einen Sozialabbau in der Behindertenhilfe fortgesetzt werden.

Diakonie rechnet mit Personalabbau

Die Verordnung verstoße gegen das Grundgesetz und geltendes Bundesrecht, argumentieren die Kläger. Außerdem drohten Personalkürzungen von bis zu 25 Prozent, zumal Tarifsteigerungen zunächst nicht refinanziert würden.

Ziel der Gerichtsverfahren sei es, die Anwendung der Verordnung zu stoppen. Nur so könne ein neuer Vertrag zur Eingliederungshilfe auf Augenhöhe ausgehandelt werden, hieß es. Zu den Klägern gehören den Angaben zufolge auch kirchliche Verbände wie die Diakonie, ebenso die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Rote Kreuz.
Der Sprecher der Diakonie Mitteldeutschland in Halle, Frieder Weigmann, sagte, die Einrichtungen müssten derzeit eine Vereinbarung unterschreiben, mit der die Qualität in der Arbeit abgesenkt werde. Die Leistungen in der Behindertenhilfe müssten mit weniger Fachkräften erbracht werden.

„Das heißt, die Einrichtungen werden gezwungen, einer Absenkung der Qualitätsstandards zuzustimmen, wenn sie für ihre Arbeit weiter bezahlt werden wollen“, sagte Weigmann. Möglicherweise müsse die Diakonie daher in ihren Einrichtungen sogar Personal abbauen.

Die Arbeiterwohlfahrt in Sachsen-Anhalt erklärte, die aktuelle Entwicklung stelle viele Träger vor große Herausforderungen. Insbesondere die Unsicherheiten durch die Kündigung des Landesrahmenvertrages und die neue Rechtsverordnung sorgten für Klärungsbedarf, hieß es. Ziel sei es, gemeinsam mit allen Beteiligten tragfähige Lösungen zu finden.

Künftig ambulant vor stationär

Das Kabinett in Magdeburg hatte im Dezember die Rechtsverordnung erlassen, nachdem Sozialministerin Grimm-Benne im März 2024 den bestehenden Rahmenvertrag mit Trägern der Behindertenhilfe gekündigt hatte. Unter anderem hatte die Ministerin kritisiert, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen-Anhalt nicht ausreichend umgesetzt werde. Das Bundesland habe die höchste Dichte an stationären Einrichtungen und ein vergleichsweise geringes Angebot an ambulanten Leistungen.

„Wir wollen weg von pauschal vorgehaltenen Leistungen“, betonte die Sozialministerin. Stattdessen müssten die Wünsche und Bedarfe jedes Einzelnen mehr berücksichtigt werden.

Weigmann zufolge könnten solche Veränderungen aber nicht durch Einsparungen erzielt werden. Stattdessen müsse die Betreuung in Teilen sogar intensiver werden, weil behinderte Menschen Anleitung bräuchten, um selbstständiger zu werden. „Bei der Umsetzung muss man möglicherweise erstmal investieren“, betonte der Diakonie-Sprecher.

Autor:

Oliver Gierens

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