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Das Bundesteilhabegesetz stand im Mittelpunkt des Diakonie-Sozialkongresses
Teilhabe statt Fürsorge

Noch ist es selten, dass jemand mit Handicap aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt wechselt. Dem 51-jährigen Frank König aus Bad Lobenstein ist das geglückt. Er ist seit Anfang des Jahres beim Schönbrunner Automobilzulieferer Etm angestellt und arbeitet dort gemeinsam mit etwa 700 Frauen und Männern im Schicht­system.  | Foto: Diakoniestiftung /Sandra Smailes
  • Noch ist es selten, dass jemand mit Handicap aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt wechselt. Dem 51-jährigen Frank König aus Bad Lobenstein ist das geglückt. Er ist seit Anfang des Jahres beim Schönbrunner Automobilzulieferer Etm angestellt und arbeitet dort gemeinsam mit etwa 700 Frauen und Männern im Schicht­system.
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Das Motto gab den Inhalt vor: »Mehrwert für Thüringen: Gesellschaft gestalten – Hand in Hand« stand über dem 9. Sozialkongress, zu dem die Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein am 29. Mai in die Bad Blankenburger Stadthalle geladen hatte.
Von
Harald Krille

Inhaltlich ging es um das 2016 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz genannt. Dessen zweite Stufe ist seit Beginn dieses Jahres in Kraft. Verbunden damit sind Auswirkungen und Änderungen in praktisch allen Bereichen der geltenden Sozialgesetzbücher.
»Teilhabe ist ein grundlegender Anspruch eines jeden Menschen auf dieser Erde«, unterstrich Klaus Scholtissek, Vorstandvorsitzender der Diakoniestiftung, gleich zum Auftakt. Die Frage allerdings sei, wie die neuen Chancen und Möglichkeiten des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Handicap konkret umgesetzt werden können. Wie man flächendeckend von der Fürsorge zur Teilhabe kommt.
Als einen Schwerpunkt unter den neuen Möglichkeiten stellte der CDU-
Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer in seinem Hauptvortrag das seit Januar vorhandene »Budget für Arbeit« dar. Konkret bedeute dies, dass für Unternehmen, die einen behinderten Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit beschäftigen, dafür einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent erhalten können. Hinzu komme die Kostenübernahme für eventuell notwendige Umgestaltungen des Arbeitsplatzes. Ziel sei es, so der Gewerkschafter und Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Bundestag, so viele Menschen mit Handicap wie möglich aus dem Bereich der geschützten Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt und damit auch in sozialversicherungspflichtige Anstellungen zu bringen.
Mit viel Engagement rief Schummer die anwesenden Mitarbeiter der Diakonie und vor allem die Teilnehmer aus dem Bereich der Wirtschaft auf, das Potenzial behinderter Menschen nicht brach liegen zu lassen. Die Erfahrung zeige, dass sie oft eine hohe Kreativität und Motivation einbringen. Als Nebeneffekt könnte das damit verbundene Überdenken der Strukturen und Arbeitsabläufe in den Unternehmen diesem einen weiteren echten Mehrwert bieten. Ein erster Schritt sei es dabei oft, in Zusammenarbeit mit geschützten Werkstätten sogenannte Außenarbeitsplätze in Handwerks- und Industriebetrieben einzurichten.
Jörg Pfeiffer, Geschäftsführer der Holzbau Pfeiffer im Thüringischen Remptendorf, bestätigte diese Sicht. Zu seinen 45 Beschäftigten gehört auch ein solcher Außenarbeitsplatz, der in Zusammenarbeit mit dem Diakoniewerk Weimar Bad Lobenstein entstand. Er räumte aber zugleich ein, dass er weithin eine Ausnahme bilde und das Thema im Bereich der Handwerkskammern überhaupt noch nicht präsent ist. Eine Feststellung, die Dieter Bauhaus, seines Zeichens Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Mittelthüringen und als Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt Vertreter von rund 64 000 Mitgliedsbetrieben, bestätigte. Selbstkritisch müsse er feststellen, dass man sich bisher noch nicht mit dem Thema beschäftigt habe und es dringend aufnehmen müsse. Er stellte aber auch die deutliche Forderung an die Politik, die Ausführungsgesetze so einfach wie möglich zu gestalten. Wenn ein Unternehmer am Ende drei Leute im Betrieb dafür einsetzen müsse, die rechtlichen Regelungen zu verstehen und die Voraussetzungen für einen solchen Arbeitsplatz zu schaffen, dann winke jeder gleich ab.
Einer der wichtigsten Ergebnisse des Kongresses dürfte es wohl sein, dass sowohl von Seiten der Diakonie Mitteldeutschland als auch von Seiten der IHK der Vorschlag Uwe Schummers aufgenommen wurde, eine gemeinsame Tagung der Kammern und der Sozialverbände zum Thema Teilhabe einzuberufen.

Autor:

Online-Redaktion

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