Erinnerung
Klug, kenntnisreich und liebenswert
Als Hartwin Müller am 30. September 2004 nach 34 Jahren in den Ruhestand verabschiedet wurde, haben Kolleginnen und Kollegen eine „Verordnung über den Abschied“ geschrieben, deren § 1 (Grundsatz) lautete, „dass man H. M. einfach lieben muss“. Ja, Hartwin Müller war ein liebenswürdiger und bescheidener Mensch, ein kluger und kenntnisreicher Jurist, von dem ich viel gelernt habe. Von Brigitte Andrae Schon früh wollte der am 18. September 1941 in einer Pfarrersfamilie geborene Hartwin Müller...