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Arbeitswelt

Beiträge zum Thema Arbeitswelt

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Auszeit: »Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt« – dieser Satz steht so im Grundgesetz (Art. 140 GG) und war vorher schon Teil der Weimarer Verfassung. | Foto: Adrienne Uebbing

Ein Tag der Gemeinschaft

Eine Kulturfrage: Was verteidigen wir als Christen eigentlich beim Kampf gegen die allgemeine Sonn- und Feiertagsarbeit? Von Thies Gundlach Es gibt die eine Sonntagsarbeit, die Kaufhäuser und Konzerne einfach weiterlaufen lassen wollen – so, als sei gar kein Sonntag, sondern ein Werktag wie jeder andere. Und es gibt eine Sonn- und Feiertagsarbeit, die den Sonn- und Feiertag als Tag von Ruhe und Erbauung, von Gemeinsamkeit überhaupt erst ermöglicht, indem sie Restaurants offen und Ausflugsziele...

  • Weimar
  • 05.01.18
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