Pfarrdienstrecht: Sicherheit auf Lebenszeit
Beamte und Angestellte
So regelt es das Pfarrdienstgesetz der EKD: Das Beamtenverhältnis ist die Regel, die privatrechtliche Anstellung die Ausnahme. Daran orientieren sich alle 20 Gliedkirchen. Ein Ausscheren aus diesem System ist nicht vorgesehen und hätte weitreichende Folgen. Von Willi Wild Eine Abkoppelung von der Gesetzgebung im Kontext der Gliedkirchen würde eigene Regelungen notwendig machen. Eine Abwanderung von Pfarrern in andere Gliedkirchen wäre zu befürchten; die Flexibilität des Personaleinsatzes dann...