Service + Familie
Anspruch auf Elterngeld
Einmalige Zahlungen des Arbeitgebers wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder eine Heiratsbeihilfe verringern nicht den Anspruch auf das gesetzliche Elterngeld. Das gilt selbst dann, wenn eine in Elternzeit befindliche Mutter einem Minijob nachgeht und ihr Einkommen in dieser Zeit vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Üblicherweise berechnet sich die Höhe des Elterngeldes nach dem Arbeitslohn, bei dem der Arbeitgeber einen Lohnsteuerabzug...