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Individuell schwierig
Als ein Gesprächsangebot will man das Anerkennungsverfahren, das die Landeskirche nach ihrem Bußwort 2017 initiiert hatte, verstanden wissen. Von Beatrix Heinrichs Der Fonds, der dafür eingerichtet wurde, ist der Versuch, das Leid, das Menschen zu DDR-Zeiten durch kirchliches Handeln oder auch durch dessen Unterlassung erfahren haben, zu begleichen – ohne es aber Entschädigung oder Wiedergutmachung zu nennen. 500 000 Euro stellt die Landeskirche dafür zur Verfügung. Die Erklärung, nach welchen...