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Geistheiler gehören zum Gesundheitswesen
Kassel (epd) – Geistheiler gehören mit ihren Dienstleistungen zum Gesundheitswesen und müssen folglich – wie alle im Gesundheitswesen tätigen Unternehmer – Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bezahlen, urteilte jetzt das Bundessozialgericht in Kassel (AZ: B 2 U 9/17 R). Damit muss eine Geistheilerin, die durch eine »Rückverbindung mit dem Energiekörper« bei ihren Kunden Traumata auflösen will, Beiträge an die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bezahlen. Für...