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Von Willi Wild Zu Pfingsten sind die Geschenke am geringsten", weiß der Volksmund. Dabei schenkt uns der Gesetzgeber, wie auch zu Weihnachten und Ostern, geschützte Feiertage. Laut unseres Grundgesetzes, das gerade 70-Jähriges feiert, dienen die Feiertage "der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" (Artikel 140). Immer weniger Menschen – übrigens auch Kirchensteuerzahler – verspüren das Bedürfnis, sich seelisch zu erheben, zu Himmelfahrt zu pilgern oder sich am Pfingstmontag beim...