Kindergeld: Zahlung an betreuenden Elternteil
München (epd) – Nach einer Trennung vom Partner kann nur derjenige Elternteil Kindergeld beanspruchen, bei dem das Kind lebt. Das gilt selbst dann, wenn der andere Elternteil zu Zeiten des Zusammenlebens als Kindergeldberechtigter vermerkt worden ist, entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München (AZ: III R 11/15). Im konkreten Fall hatten sich Eltern aus Hessen im April 2008 getrennt. Der Vater war ursprünglich der Kindergeldberechtigte und hatte das Geld für den gemeinsamen Sohn...