Aktuelles
Neues Friedhofsgesetz
Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit
Seit dem 1. Januar gilt innerhalb der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) für alle zugehörigen Friedhofsträger ein einheitliches Friedhofsgesetz. Alle bisherigen Friedhofssatzungen beziehungsweise Grabmal- und Bepflanzungsordnungen für die etwa 1.600 Friedhöfe werden damit ersetzt. Derzeit abweichende Regelungen bleiben für eine Übergangszeit von drei Jahren (bis zum 31.12.2023) anwendbar. Das Gesetz vereinheitlicht und sichert die Rechts- und Handlungsgrundlagen der Träger und...