Service + Familie
Familie
Weder Heimchen am Herd noch Arbeitsbiene
In Deutschland seit 70 Jahren selbstverständlich: Das Mutterschutzgesetz legt fest, ob und wie lange eine werdende oder frischgebackene Mutter arbeiten darf - zum eigenen Schutz und für das Kindeswohl. Von Nina Schmedding "Sie wissen, dass Hunderttausende von Frauen auf diese Stunde seit zwei Jahren warten." Mit diesen Worten beschwörte die SPD-Parlamentarierin Liesel Kipp-Kaule die Abgeordneten im Deutschen Bundestag im Dezember 1951 ein letztes Mal. Schließlich wird das erste "Gesetz zum...