Anhaltische Landessynode
Gemeinden müssen keine Pfarrdienstwohnungen mehr vorhalten
Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts hat bei ihrer Herbsttagung am heutigen Samstag in der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau weitgehende Änderungen im Umgang mit Pfarrhäusern auf den Weg gebracht. Eine Verfassungsänderung, die mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit (27 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) beschlossen wurde, sieht vor, dass Kirchengemeinden ab dem 1.1.2021 keine Pfarrdienstwohnung mehr vorhalten müssen. Bislang sind Pfarrerinnen und Pfarrer...