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Radfahren

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Foto: Screenshot G+H

Freitag, vor eins ...
Unsere Seite 1 - Unser Dienstrad

Seit 10 Jahren ist das Dienstrad dem Dienstauto steuerlich gleichgestellt. Ein Dienstrad ist das ideale Fortbewegungsmittel auf ebener Strecke, für kurze Distanzen und für das nahe Dienstgeschäft. Man darf sogar mit dem Dienstrad zur Arbeit und wieder nach Hause oder aber - nach Feierabend - ins Freibad radeln. Allerdings muss die private Nutzung wie beim Dienstwagen mit einem Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Sache hat einen kleinen Haken. Ein Fahrrad, das...

  • 21.07.23
  • 1
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