Kommentar
Sterben passt in kein Gesetz
Eine 44 Jahre alte Frau nimmt wegen jahrelanger, chronischer Schmerzen die mehrfach tödliche Dosis eines Schmerzmittels, das ihr Arzt ihr verschrieben hat, ein. Der per SMS informierte Mediziner unternimmt keine Rettungsmaßnahmen und lässt die komatöse Frau sterben. Der Arzt hat sich nicht strafbar gemacht, weil die Frau sich vorher klar zu ihren Suizidabsichten geäußert hatte, entschied jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Sterbehilfevereine freut das Urteil. Sie sehen darin eine Stärkung...