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Behindertenverbände kritisieren Entscheidung
Gen-Test als Kassenleistung
Krankenkassen sollen künftig Gen-Tests bei Schwangeren auf eine mögliche Trisomie des ungeborenen Kindes bezahlen – in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen am 19. September in Berlin. Er begründete den Beschluss mit der hohen Güte der Tests und den Risiken der Alternativen. Voraussetzung für die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen soll eine Versicherteninformation sein, über...