Arbeitsrecht der Kirche gilt eingeschränkt
Erfurt (epd) – Kirchliche Unternehmen sind nur eingeschränkt an die überregional vereinbarten arbeitsrechtlichen Regelungen der Kirchen gebunden. Ein kirchlicher Arbeitgeber kann mit einem Beschäftigten im individuellen Arbeitsvertrag von den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien abweichen und einen geringeren Lohn festlegen, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Für die über eine Million Beschäftigten von Caritas und Diakonie in Deutschland gelten in der Regel die sogenannten...