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Der "Zweite Weg"
Bewegung beim Arbeitsrecht
Wer sich als katholischer Kirchenmusiker scheiden lässt, muss künftig keine Kündigung mehr fürchten. Wer als Chefarzt in einem katholischen Krankenhaus eine gleichgeschlechtliche Ehe eingeht, kann seinen Arbeitsplatz behalten. Von Benjamin Lassiwe Ein Kirchenaustritt kann dagegen weiterhin von einem kirchlichen Arbeitgeber sanktioniert werden. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer Reform des kirchlichen Arbeitsrechts, die von den 27 katholischen Bischöfen Deutschlands beschlossen wurde. Für...