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Lutherbild auf Wahlplakat ist rechtswidrig

Stein des Anstoßes: Wahlplakat | Foto: epd-bild

Wegen der Verwendung des Luther-Konterfeis auf NPD-Wahlplakaten erwägt die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt juristische Schritte gegen die rechtsextreme Partei. Direktor Stefan Rhein sagte in Wittenberg, bei dem Porträt des Reformators Martin Luther handele es sich eindeutig um das Werk von Lucas Cranach aus dem Jahr 1528, das Teil der Ausstellung im Wittenberger Lutherhaus sei. Die Bild­rechte dafür habe die Stiftung Luthergedenkstätten, die Verwendung des Bildes durch die NPD sei daher rechts-
widrig.
»Wir sind empört und schockiert, dass unser Bild für den Wahlkampf der NPD missbraucht wird. Das verletzt nicht nur die Rechte der Stiftung am Bild, sondern auch die Botschaft des Reformators«, sagte Rhein. Von der rechtsextremen Partei habe es keine Anfrage zur Verwendung des Bildes gegeben und schon gar keine Genehmigung. Die Stiftung überlege nun, welche rechtlichen Schritte gegen die NPD eingeleitet werden.
Auf dem Wahlplakat ist neben dem Reformator eine Abwandlung seines bekannten Zitates »Hier stehe ich, ich kann nicht anders« zu sehen. Bei der NPD heißt es »Ich würde NPD wählen – Ich könnte nicht anders«.
Die Partei hatte in der vergangenen Woche angekündigt, das Plakat bundesweit anzubringen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich gegen eine Instrumentalisierung Martin Luthers (1483–1546) auf den Wahlplakaten der NPD gewehrt. »Martin Luthers bekannter Satz ›Hier stehe ich, ich kann nicht anders‹ von 1521 taugt in keiner Weise für eine Rechtsaußen-Instrumentalisierung«, erklärte eine EKD-Sprecherin in Hannover. (epd)

Autor:

Adrienne Uebbing

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