Nachgefragt
Wenn Taufen nicht gemeldet werden
Die EKM will wieder für Taufen werben. 2024 war ein Service-Telefon für Taufinteressierte eingerichtet worden. Es hatte sich bei einigen Telefonaten herausgestellt, dass die umworbenen Kinder bereits getauft waren. Als Grund wurden Probleme bei der Meldung und Eintragung der Taufen genannt. Oberkirchenrat Christian Fuhrmann, Leiter des Dezernats Bildung und Gemeinde im Landeskirchenamt, beantwortete die Fragen dazu von Beatrix Heinrichs.
Wie funktioniert das Meldewesen?
Christian Fuhrmann: Unsere Mitgliedsverwaltung basiert auf den Meldungen der Einwohnermeldeämter. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten wir alle evangelisch gemeldeten Personen inklusive der glaubensverschiedenen Familienangehörigen. Alle Änderungen wie Wegzug, Zuzug, Sterbefälle sowie Austritte werden uns standardisiert übermittelt. Die Meldung von Taufen, Aufnahmen und Wiederaufnahmen an die Einwohnermeldeämter sowie den Eintrag in das elektronische Kirchenbuch übernehmen die Kreiskirchenämter. Die Kirchenbücher werden in den Gemeinden geführt. Die Taufen, Aufnahmen und Wiederaufnahmen sind formulargebunden an die Kreiskirchenämter zu senden. Unterlassene Zugangsmeldungen können demzufolge im Gemeindegliederverzeichnis nicht erscheinen.
Was macht das System fehleranfällig?
Nicht an die Kreiskirchenämter gemeldete Taufen können keinen Eingang in die Verzeichnisse nehmen. Unsere Wahrnehmung ist, dass hier die größte Fehlerquelle liegt. Dazu kommen Taufen aus dem Ausland, Nottaufen im Krankenhaus oder aus Freikirchen. Hier müssen die Tauffamilien die Gemeinden oder die Kreiskirchenämter informieren. Katholisch getaufte Personen mit einem evangelischen Familienmitglied bekommen wir aus den Einwohnermeldeämtern. Die Datenqualität seitens der gemeldeten kommunalen Daten schätzen wir als sehr hoch ein. Die Qualität der Tauf- und Aufnahmedaten hängt davon ab, wie die Meldungen aus den Gemeinden funktionieren.
Wie hoch, schätzen Sie, ist die Dunkelziffer an nicht registrierten Taufen?
Die Fachstelle schätzt die Fehlerquote mit 0,52 Prozent ein.
Was können Eltern oder Paten tun, damit die Taufe ordnungsgemäß erfasst wird?
Das sollte und kann unmöglich die Aufgabe der Tauffamilien sein. Hier ist Verantwortung in unserer Organisation regelkonform wahrzunehmen.
Die EKM arbeitet an einer Lebensordnung. Sind für die Taufen Neuerungen angedacht?
Die EKM arbeitet in einem längeren Prozess von Gesprächen mit Gemeindevertretern, Abstimmungen unter fachlich Beauftragten und der Anhörung der Kirchenkreise an einer Richtlinie für die Kasualpraxis für alle Amtshandlungen. Die veränderten Erwartungen von Menschen, die Amtshandlungen erbitten, haben dazu motiviert. Auf der Frühjahrstagung der Landessynode soll entschieden werden, ob diese Richtlinie, die sich als Unterstützungsangebot für Entscheidungen in der Gemeinde versteht, in Kraft gesetzt werden wird. Sie soll die aktuell geltenden Lebensordnungen ergänzen.
Autor:Beatrix Heinrichs |
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