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Das Geld und sein Gebrauch

Von Angela Stoye

Der Haushalt ist ausgeglichen, was nicht selbstverständlich ist«, sagte Joachim Liebig bei der ersten Lesung des Etats für 2019 am 23. November in Dessau-Roßlau. Einige Stunden zuvor hatte der Kirchenpräsident in seinem Bericht zur Lage der Landeskirche Anhalts schon darauf hingewiesen, dass Anhalt gut daran tue, »nicht dauerhaft von einem EKD-Finanzausgleich auszugehen«, der etwa ein Vierteil des jährlichen Budgets ausmache.
Am Folgetag beschloss die Landessynode den Etat für 2019, der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 17,5 Millionen vorsieht (2018: 16,7 Millionen Euro). Haupteinnahmen sind 5,5 Millionen Euro Kirchensteuern (2018: 5,3 Millionen Euro), 3,26 Millionen Euro Staatsleistungen (2018: 3,17 Millionen Euro) und der eingangs erwähnte Finanzausgleich der Evangelischen Gliedkirchen, der 2019 4,22 Millionen Euro betragen wird und damit gegenüber 2018 (4,24 Millionen Euro) leicht sinkt. Hinzu kommen etwa 1,5 Millionen Euro an Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (2018: 1,4 Millionen Euro). Auch der Vorsitzende des Finanzausschusses der Synode, Ullrich Hahn aus Garitz bei Zerbst, betonte: »Wir können uns über einen stabilen Haushalt freuen, sollten bei den Ausgaben jedoch weiter vorsichtig sein und uns nicht auf stetig wachsende Kirchensteuern einstellen.« Zudem müssten auch die Rücklagen für die Versorgung von Pfarrern und Kirchenbeamten im Ruhestand weiter ausreichend bedient werden.
In der Haushaltsdiskussion ging es auch um die landeskirchliche Stelle der Arbeit mit Frauen und Familien, die seit dem Ruhestand der bisherigen Stelleninhaberin 2016 vakant ist und kommissarisch geleitet wird. Eigentlich hätte sie zügig wiederbesetzt werden sollen.
»Wir brauchen jemanden, der die Arbeit mit Frauen in der Landeskirche organisiert und koordiniert«, betont Oberkirchenrätin Ramona Eva Möbius als zuständige Dezernentin. »Nicht alles lässt sich durch Ehrenamt ersetzen«, so die Theologin. Sie verwies auf den Kompromissvorschlag, dass anstatt einer vollen Stelle einer Angestellten eine halbe Stelle für eine Landespfarrerin geschaffen werden solle. EKD-weit seien derartige Stellen mit Landespfarrerinnen besetzt, nur Anhalt sei dort und in den entsprechenden EKD-Ausschüssen nicht vertreten. Dabei mangele es nicht an Interessentinnen in der eigenen Landeskirche.
Während der Synodale Ullrich Hahn seine Bedenken gegen die Wiederbesetzung der Stelle nicht verschwieg (»Wenn wir das Verbundsystem wollen, müssen wir alle Stellen sichten, nicht nur die in den Gemeinden«), forderte Oberkirchenrat Christian Friedrich von Bülow die Synodalen auf: »Wir sollten wirklich sagen, was uns die kirchliche Arbeit mit Frauen wert ist.«
Am Ende steht ein Kompromiss in Form eines Urantrages zur Einrichtung einer halben Pfarrstelle für die Arbeit mit Frauen. Der Synoden-Ausschuss für Erziehung und Bildung soll nun das Anliegen bei der Neukonzeption der landeskirchlichen Arbeitsstellen auf dem Gebiet der Bildung berücksichtigen.

Autor:

Online-Redaktion

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