Kirchenparlamente haben getagt
Die evangelischen Landeskirchen in Ostdeutschland kämpfen mit sinkenden
Mitgliederzahlen und dem demografischen Wandel. Dazu kommt ein ausgeprägtes säkulares Umfeld. Vor diesem Hintergrund haben die Synoden am Wochenende zum Teil grundlegende Strukturreformen diskutiert und nach neuen Wegen der Mitgliederbindung gesucht.
Von Markus Geiler
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen (EVLKS) hat eine weitreichende Strukturreform beschlossen. Nach mehrtägigen Beratungen stimmten die Kirchenparlamentarier am Montag in Dresden einem Gesetz zur regionalen Zusammenarbeit mit großer Mehrheit zu.
Es schreibt vier mögliche Modelle fest, mit denen Kirchengemeinden zusammenrücken und Ressourcen bündeln sollen. Demnach können sich Gemeinden neben der Vereinigung auch unter dem Dach von sogenannten Kirchspielen (keine Obergrenze) oder Schwesterkirchverhältnissen (bis zu sechs Gemeinden) verbinden sowie in Kirchgemeindebünden (bis zu acht Gemeinden).
Das neue Gesetz zur regionalen Zusammenarbeit soll die Arbeitsfähigkeit der Kirchengemeinden langfristig sichern. Ihm liegt die Stellenplanung der Landeskirche bis 2040 zugrunde. Demnach soll die Zahl der Pfarrstellen von derzeit mehr als 500 auf 320 abgebaut werden. Ein erstes Reformgesetz war im Frühjahr 2017 von dem Kirchenparlament nach heftigen Protesten aus den Gemeinden abgelehnt worden.
Die sächsische Landeskirche rechnet in den kommenden 20 Jahren mit einem massiven Mitgliederschwund von derzeit knapp 700.000 Kirchenmitgliedern auf 416.000. Sachsens Landesbischof Carsten Rentzing sprach vor dem Hintergrund kleiner werdender Gemeinden von einer »großen missionarischen Herausforderung« in den nächsten Jahren.
Die Landesynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) diskutierte in Kloster Drübeck sechs Thesen für eine zukünftige Gemeindearbeit. Unter anderem sollen verstärkt konfessionslose Menschen mit dem Evangelium erreicht und Glaubensinhalte verständlich kommuniziert werden.
Die Kirchenverfassung der EKM wird nicht geschlechtergerecht umformuliert. Bei der Abstimmung in Drübeck wurde die für eine Änderung erforderliche Zweidrittelmehrheit um eine Stimme verfehlt.
Der EKM gehören derzeit etwa 733.000 evangelische Christen an; rund 450.000 davon in Thüringen und etwa 240.000 in Sachsen-Anhalt. Die übrigen Mitglieder stellen Gemeinden in den Randgebieten von Brandenburg und Sachsen.
Gegen Waffenexporte, für neue Initiativen zu Abrüstung und Rüstungskontrolle und für eine faire Weltwirtschaft: Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat bei ihrer Frühjahrstagung in Berlin ein Signal für mehr Bemühungen um Frieden und Gerechtigkeit gesetzt. Die Bundesregierung müsse die zivile Konfliktprävention und -bearbeitung und die Entwicklungshilfe deutlich ausbauen, heißt es in einem »Wort der Landessynode«, das die 114 Kirchenparlamentarier als Vertreter von knapp einer Million Protestanten in Berlin, Brandenburg und Ostsachsen verabschiedeten. Dazu gehöre, dass die Globalisierung so gestaltet werde, dass niemand zurückgelassen werde. Die Kirche müsse für eine solidarische Gesellschaft ein-
stehen.
Die Synodalen der EKBO beschlossen Änderungen beim Wahlrecht für die Gemeindekirchenräte. Damit ist die Konfirmation von Mai an keine Bedingung mehr für die Beteiligung beispielsweise an Gemeindekirchenratswahlen. Bislang durften sich Nichtkonfirmierte nicht an Wahlen für die kirchlichen Selbstverwaltungsgremien beteiligen. Wahlberechtigt sind nun alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren.
Auch für die Mitgliedschaft im Gemeindekirchenrat ist die Konfirmation nicht mehr unbedingte Voraussetzung. Gewählt oder berufen werden können nun Gemeindemitglieder, die mindestens 16 Jahre alt und »konfirmiert oder in anderer Weise mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens vertraut gemacht« sind, wie es hieß. Der EKBO gehören derzeit knapp eine Million Protestanten in Berlin, Brandenburg und Ostsachsen an. (epd)
Autor:Online-Redaktion |
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