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Missionierung ist Teil der Religionsfreiheit

Menschenrechte: Ehemaliger UN-Sonderberichterstatter verteidigt Glaubenswerbung

Der Theologe und Menschenrechtler Heiner Bielefeldt hat in einem Interview mit den Stuttgarter Nachrichten mehr gesellschaftlichen Einsatz für Religionsfreiheit gefordert. Der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit schreibt im neuen ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit auch über das Recht zum Glaubenswechsel.
Seiner Meinung nach werde so diese Möglichkeit der Religionsfreiheit vielfach erst durch Missionierung gegeben. In den Stuttgarter Nachrichten argumentiert er: »Missionierung ist die gewaltfreie, zwangsfreie Werbung für die eigene Glaubensposition. Sie ist eine Einladung zum Religionswechsel und ist als solche Teil der Religionsfreiheit.« Religionswerbung gehöre für ihn dazu. Er wisse, so Bielefeldt weiter, dass dieses Recht politisch umstritten sei. »Nachdem ich 2012 vor der UNO-Generalversammlung für diese Position eingetreten bin, hat es teils sehr unfreundliche Reaktionen gegeben. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte ein Menschenrecht frei erfunden.« Im Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stehe aber, das man das Recht habe, seine Religion zu wechseln (»to change his religion or belief«). Dieses Recht schließe nach der Auffassung Bielefeldts die Freiheit ein, andere Menschen zum Religionswechsel einzuladen.
Das Recht auf Religionswechsel sei absolut, das Recht auf Religionswerbung hingegen sei aber nicht ohne Vorbehalt. Formen der Zwangsbekehrung sind illegitim und damit abzulehnen, schränkt Bielefeldt in dem Zeitungsinterview ein: »In Myanmar wurden Kinder während eines Schulausflugs zum Buddhismus konvertiert, ohne dass die Eltern Bescheid wussten. In China versucht man Kinder von Uiguren dazu zu verlocken, während des Ramadans die islamischen Fastengebote zu brechen. Das geht alles nicht.«
Er sehe aber in der Glaubenswerbung keine Einschränkung der Religionsausübung. Es gebe kein Recht darauf, von konkurrierenden Positionen in Ruhe gelassen zu werden. »Wenn es ein solches Recht gäbe, wäre es das Ende der pluralistischen Gesellschaft. Man kann sich an Vielem stören – an Kirchenglocken, an Minaretten, an religiöser Werbung, an Weihnachtsmärkten. Man hat nicht das Recht darauf, völlig ›ungestört‹ zu leben. Man hat zwar das Recht auf Privatsphäre, man kann sich entziehen und die Tür hinter sich zu machen. Andere haben aber das Recht, an der Tür zu klingeln.« (GKZ)

Autor:

Adrienne Uebbing

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