Nutzung durch Dritte ausgeschlossen
München (epd) – Die letzte Ruhe in einem Urnen-Begräbniswald kann umsatzsteuerfrei sein, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei Urteilen (Az.: V R 3/17 und V R 4/17). Damit bekamen die Eigentümer eines »Urnenbegräbniswaldes« und eines »Ruhehains« aus Schleswig-Holstein recht. Die Verstorbenen werden dort an Bäumen bestattet. Das Finanzamt sah in beiden Fällen eine Bestattungsleistung, für die Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Der BFH urteilte hingegen, dass solche Bestattungsstätten umsatzsteuerfrei sein können. Voraussetzung hierfür sei, »dass räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen überlassen werden, sodass Dritte von einer Nutzung der Parzelle ausgeschlossen sind«. Das sei bei dem Urnenbegräbniswald der Fall, weil der Friedhof nummerierte und individualisierte Parzellen überlasse. Die Instandhaltung des Waldes und die Beratung seien als Nebenleistungen ebenfalls steuerfrei.
Autor:Adrienne Uebbing |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.