Weihnachtshit
"O du fröhliche" wird nicht in Unesco-Liste aufgenommen
„O du fröhliche“-Antrag abgelehnt
Falk-Verein hat den Weihnachtshit bei Unesco-Kommission eingereicht
Weimar/Berlin (GKZ) – Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Deutsche Unesco-Kommission (DUK) haben die Bewerbung des Johannes-Falk-Vereins für die Aufnahme des Weihnachtsliedes „O du fröhliche“ in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zurückgewiesen, berichtet die in Weimar erscheinende Mitteldeutsche Kirchenzeitung "Glaube+Heimat" in ihrer aktuellen Ausgabe (zum 16. Dezember). Begründet wurde die Ablehnung damit, dass das populäre Weihnachtslied „Teil eines größeren Brauchkomplexes“ sei. Zudem seien in der Bewerbung die Beteiligung von Trägergruppen und die Darstellung von Erhaltungsmaßnahmen, Risikofaktoren und Weitergabe-Initiativen unzureichend ausgearbeitet.
Am Dienstag hatte die KMK verkündet, das deutsche Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes um 18 Neueinträge erweitern zu wollen. Dazu gehören etwa das Drechslerhandwerk, die Helgoländer Dampferbörte sowie das Augsburger Hohe Friedensfest. Die KMK traf ihre Entscheidung auf Empfehlung der DUK.
Der Falk-Verein hatte den Antrag in Anlehnung an das in Österreich bereits als Inbegriff des Weihnachtsbrauchtums in die Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommene „Stille Nacht, heilige Nacht“ gestellt. Vereins-Vorsitzender Paul Andreas Freyer sagte in einer ersten Stellungnahme, dass der Weihnachtshit „O du fröhliche“ durch diese Absage nicht gefährdet sei und trotzdem weltweit intoniert werde. 2018 hat der Verein an den 250. Geburtstag des Sozialreformers und Liederdichters von „O du fröhliche“, Johannes Falk, erinnert.
Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt nach Angaben der DUK exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland ausgeübt werden. Insgesamt seien bislang 97 Kulturformen aufgeführt.
Weltweit fördert die Weltkulturorganisation Unesco seit 2003 den Erhalt von Alltagskulturen und -traditionen. Ergänzend zu den berühmten Welterbestätten geht es hier darum, Alltagskulturen und -traditionen zu erhalten. Das Verfahren für die Aufnahme in die Liste ist mehrstufig: Zunächst muss es eine Tradition ins nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes schaffen. Im nächsten Schritt können dann Vorschläge für die weltweite Unesco-Liste eingereicht werden.
Autor:Willi Wild |
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