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Kämpfen lohnt!
CHEFARZTBEHANDLUNG?

Am 25.01.2011 war ich im Krankenhaus  zu einer Schulter-OP, linke Schulter, Rotatoren-Manschetten-Ruptur, weil ich nur noch unter großen Schmerzen in den Mantel kam. Beim Vorgespräch hatte mir der dortige Chef-arzt ein Papier vorgelegt, welches ich unterschreiben solle, wenn er operieren solle. Ich habe unterschrieben, und er hat operiert. Die OP war erfolgreich, und nach AHB und eigenen Übungen kann ich meine Schulter wie-der tadellos und schmerzfrei bewegen. Als die Rechnung kam, hatte ich einen nicht unbeträchtlichen Betrag selbst zu zahlen, weil mein Versicherungsvertrag keine Chefarztbehandlung enthält. 

Am 27.09.2013 kam von einer Privatärztlichen Verrechnungsstelle eine Zahlungsaufforderung in Höhe von
271,51 EU für den Chefarzt der Anästhesie des Krankenhauses im Zusammenhang einer OP , die am 25.01.2013 erfolgt sei. 2013 war ich nirgendwo unter dem Messer eines Chirurgen, und so rief ich bei der Verrechnungsstelle an , verwies auf das falsche Datum und bat darum, mir eine Ablichtung meiner Unterschrift
des Einsatzes für den CA der Anästhesie. Die Dame war freundlich und versprach, meiner Bitte nach zu kom-men. Dann war lange Ruhe. Ich hatte die Schreiben auf die Seite legt und die Angelegenheit vergessen. 
Bis eines Tages, genau am 05.09.2014 das Schreiben eines Inkasso-Unternehmens kam, mit einer Forderung
von insgesamt 384,04 EU (271,51 für die Hauptforderung, dazu Spesen, Zinsen, Gebühren und Mehrwertsteuer. Da war ich einigermaßen schockiert. Mit einem Inkasso-Unternehmen hatte ich bis dato in
meinem Leben nichts zu tun gehabt. "Wenn so etwas kommt", sagte unser Sohn, "dann reiche ich das immer meinem Anwalt weiter. Unser Sohn ist Handwerksmeister mit einem kleinen Betrieb und hat solche Probleme
immer einmal. Einen Anwalt habe ich gar nicht. Also suchte und fand ich die Rechnung vom September 2013, rief erst wieder einmal meine Verrechnungsstelle an und erinnerte an den Sachverhalt (Rechnung mit falschem Datum, kein Beleg für einen CA-Vertrag mit dem Anästhesisten). Die Dame versprach, sich darum zu kümmern. Die Forderung des Inkasso-Unternehmens solle ich ihr zuschicken. Nach einigen Tagen wurde ich persönlich vorstellig. Mir wurde erklärt, dass, wenn ich für die Chefarzt-Behandlung durch den Chirurgen unterschrieben habe, dies Unterschrift auch für alle anderen Chefärzte gilt, die an mir tätig werden. Aber sie
wolle das OP-Protokoll für den 25.01.2011 anfordern. Wenn weder Chefarzt noch Oberarzt bei der OP im Einsatz gewesen wären, dann hätte das Krankenhaus auch keine berechtigten Forderungen an mich.

Und so kam es. Das OP-Protokoll wies einen anderen Anästhesisten aus, und die Forderung wurde nieder-geschlagen. Das Schreiben der Verrechnungsstelle vom 09.09.2014: "Sehr geehrter Herr Steiger, nach Rücksprache mit dem Krankenhaus können wir ihnen mitteilen, dass oben genannte Anästhesie-Rechnung nicht den rechtlichen Vorgaben der Gebührenordnung entsprich und von uns storniert wurde. Das Inkasso-Unternehmen wurde von uns benachrichtigt, so dass sich die Angelegenheit für Sie nun erledigt hat."
Entschuldigung, Gruß, Unterschrift. So kann es gehen. Kämpfen lohnt!

Autor:

Martin Steiger

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