Für ein Lebensende in Würde
Verpflichtung: Zahlreiche Organisationen haben die Erklärung unterzeichnet
Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen – mit diesem Satz sind die Leitsätze der »Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland« überschrieben. Die bislang von 1 582 Organisationen und Institutionen sowie 17 275 Einzelpersonen (Stand: Juli 2017) unterzeichnete Verpflichtungserklärung hat folgendes Ziel: Allen Menschen, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind, Zugang zu einer hospizlich-palliativen Betreuung zu ermöglichen. In der Charta wurden fünf Leitsätze formuliert, die Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe in Deutschland benennen.
Leitsatz 1 – Gesellschaftspolitische Herausforderungen – Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation: Wir werden uns dafür einsetzen, ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen und insbesondere den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen durch eine Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders entgegenwirken. Dem Sterben als Teil des Lebens ist gebührende Aufmerksamkeit zu schenken.
Leitsatz 2 – Bedürfnisse der Betroffenen – Anforderungen an die Versorgungsstrukturen: Wir werden uns dafür einsetzen, dass Versorgungsstrukturen vernetzt und bedarfsgerecht für Menschen jeden Alters und mit den verschiedensten Erkrankungen mit hoher Qualität so weiterentwickelt werden, dass alle Betroffenen Zugang dazu erhalten. Die Angebote, in denen schwerstkranke und sterbende Menschen versorgt werden, sind untereinander so zu vernetzen, dass die Versorgungskontinuität gewährleistet ist.
Leitsatz 3 – Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung: Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen thematisch differenziert und spezifiziert in die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Beteiligten in den verschiedensten Bereichen integriert wird.
Leitsatz 4 – Entwicklungsperspektiven und Forschung: Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, nach dem allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse behandelt und betreut zu werden. Wir werden uns dafür einsetzen, auf dieser Basis interdisziplinäre Forschung weiterzuentwickeln und den Wissenstransfer in die Praxis zu gewährleisten, um die Versorgungssituation schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen und Nahestehenden kontinuierlich zu verbessern.
Leitsatz 5 – Die europäische und internationale Dimension: Wir werden uns für die internationale Vernetzung von Organisationen, Forschungsinstitutionen und anderen im Bereich der Palliativversorgung Tätigen einsetzen und uns um einen kontinuierlichen und systematischen Austausch mit anderen Ländern bemühen. Wir lernen aus deren Erfahrungen und geben gleichzeitig eigene Anregungen und Impulse.
Die Charta kann dazu anregen, im persönlichen und beruflichen Umfeld über wesentliche Anliegen von schwerstkranken und sterbenden Menschen in Deutschland zu sprechen.
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