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Weihnachtslied soll auf Kulturerbe-Liste

Weimar (G+H) – Der Johannes-Falk-Verein hat das Weihnachtslied »O du fröhliche« zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen. Wie der Vereins-Vorsitzende Paul Andreas Freyer »Glaube+Heimat« mitteilte, seien die Bewerbungsunterlagen fristgerecht bei der Thüringer Staatskanzlei eingereicht worden.
Die Aufnahme von »Stille Nacht« in das österreichische Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes habe den Falk-Verein ermutigt, das bekannte Weihnachtslied von Johann Daniel Falk ebenfalls einzureichen, erklärte Freyer gegenüber der Kirchenzeitung. »O du fröhliche« gehöre heute als Weihnachtslied zum gemeinschafts- und identitätsstiftenden Volksliedgut, so Freyer. Fachliche Begleitschreiben vom Leiter des Thüringischen Landesmusikarchivs, Dr. Christoph Meixner, und von Kantor Johannes Kleinjung unterstützten diese Einschätzung.
In der Bewerbung begründet der Falk-Verein die Eintragung mit der Erhaltung einer kulturellen Ausdrucksform: »Jedes dritte Kind (39 Prozent) weiß heute nicht mehr, warum Weihnachten gefeiert wird (iconkids&news). Die Säkularisierung nimmt zu. Die Eintragung in das Verzeichnis kann dazu beitragen, ›O du fröhliche‹ im Bildungskanon in Deutschland und darüber hinaus in anderen Ländern zu verankern.«
Am 28. Oktober 2018 begeht der Falk-Verein den 250. Geburtstag des Sozialreformers Johann Daniel Falk (1768–1816). Es wäre schön, so Freyer, wenn die Eintragung in das Verzeichnis zu diesem Anlass erfolgen könnte.

Autor:

Adrienne Uebbing

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