meine-kirchenzeitung betreibt unter den URLs
www.meine-kirchenzeitung.de bzw.
www.unser-gemeindebrief.de im Internet verschiedene Dienste. Hierzu gehört auch eine Austauschplattform für Informationen und urheberrechtlich geschützte Werke. Durch die Bereitstellung der Austauschplattform in Form einer Datenbank sollen die von den Nutzern eingestellten Werke (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Animationen, Musiken und Videos) anderen registrierten Nutzern im nachstehenden Lizenzumfang zur Verfügung gestellt werden. Mit diesem Lizenzvertrag wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Nutzer von
meine-kirchenzeitungdie von den Urhebern bzw. Rechteinhabern in die Austauschplattform bzw. Datenbank eingestellten Werke nutzen dürfen.
(1) Der Urheber/Rechteinhaber (nachstehend
Uploader genannt) erklärt sich durch das Einstellen von Werken in die
meine-kirchenzeitung-Datenbank mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages einverstanden.
(2) Der Nutzer (nachstehend Downloader genannt) erklärt sich durch das Herunterladen von Werken aus der
meine-kirchenzeitung-Datenbank ebenfalls mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages einverstanden.
(3) Diese Lizenzvertragsbedingungen sind zugleich wesentlicher Bestandteil der
meine-kirchenzeitung-Nutzungsbedingungen, die für alle Nutzer von meine-kirchenzeitung-Diensten verbindlich gelten.
(1) Der
Uploader haftet für die Ordnungsgemäßheit der von ihm gelieferten Inhalte. Er gewährleistet ausdrücklich, dass die von ihm gelieferten und bei
meine-kirchenzeitung eingestellten Inhalte gegen keine bestehenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, insbesondere nicht gegen Vorschriften des Urheberechtsgesetzes, des Kunsturheberrechtsgesetzes, des Markengesetzes und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 I i.V.m. Art. 2 I GG).
(2) Die redaktionelle Verantwortung liegt allein beim
Uploader. Eine redaktionelle Qualitätskontrolle der Inhalte durch den Betreiber
meine-kirchenzeitungfindet in der Regel nicht statt.
(3) Der
Uploader versichert und steht dafür ein, dass er Inhaber der in §§ 4, 5 aufgeführten Nutzungsrechte an den in die
meine-kirchenzeitung-Datenbank eingestellten Werken ist und über diese frei verfügen kann. Er garantiert ferner, dass die von ihm lizenzierten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Falls an irgendwelchen Bestandteilen der eingestellten Werke Rechte Dritter bestehen, ist ein Upload in die
meine-kirchenzeitung-Datenbank
nicht zulässig. Der
Uploader stellt in diesem Fall den Betreiber
meine-kirchenzeitungund den
Downloader von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt für alle berechtigten Ansprüche Dritter unter Einschluss eventueller Vergütungsansprüche von Verwertungsgesellschaften, die mit einer vertragsgemäßen Auswertung der vereinbarten Werke bzw. Inhalte oder durch Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Uploaders oder einer der vorstehenden Gewährleistungen erhoben werden sollten.
Der
Uploader gewährt dem
Downloader hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der von ihm in die
meine-kirchenzeitung-Datenbank eingestellten Werke für die unter § 5 aufgeführten Nutzungen:
(1) Von der Rechtsübertragung umfasst sind:
- Das Abruf-Recht, d.h. das Recht, die eingestellten Werke vom Portal http://www.meine–kirchenzeitung.de / http://www.unser-gemeindebrief.de nach Registrierung herunterzuladen und auf dem eigenen Personal Computer bzw. sonstigem Speichergerät zu speichern.
- Das Online-Recht, d.h. das Recht, die Werke im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung und unter Berücksichtigung der vereinbarten Lizenzart auf der eigenen Website zu präsentieren und diese Dritten öffentlich zugänglich zu machen,
- Das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d.h. das Recht die eingestellten Werke in Printprodukten und/oder auf Bild-/Ton-/Datenträgern jeder Art im Rahmen der vereinbarten Lizenzart zu Zwecken der redaktionellen Berichterstattung zu vervielfältigen und zu verbreiten.
(2) Ausdrücklich von der Rechteübertragung ausgenommen sind:
- die Nutzung und Zweitverwertung von Premium- und Exklusiv-Beiträgen (Texte samt Abbildungen | gekennzeichnet durch das Premium- bzw. Exklusiv-Icon), von Texten und Abbildungen des Evangelischen Pressedienstes, der Katholischen Nachrichten-Agentur und idea, die auf der Plattform meine-kirchenzeitung eingestellt sind oder noch werden, ist nicht gestattet. Die betreffenden Texte/Fotos sind mit dem Kürzel „epd“ und „epd-bild“ bzw. „kna" und „kna-bild“ bzw. „idea" gekennzeichnet.. Es ist nicht gestattet, sie abzurufen oder in der Folge online, in Printprodukten oder auf Speichermedien weiter zu verbreiten.
- Dasselbe gilt für Abbildungen der Bilddatenbanken „Fotolia“ bzw. „Adobe Stock“ (die betreffenden Fotos sind jeweils gekennzeichnet mit dem Namen des Bildautors und dem Zusatz „fotolia“ bzw „stock.adobe.com“), für Abbildungen anderer Bildportale sowie für alle Karikaturen, die mit „kirche.nelcartoons.de“ gekennzeichnet sind./ul>
(3) Weitere Rechte bleiben dem Rechteinhaber/Urheber ausdrücklich vorbehalten. Nicht übertragen werden insbesondere das Merchandisingrecht, die Senderechte, die Bild-/Tonträgerrechte und das kommerzielle Werberecht sowie das Bearbeitungsrecht.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Lieferung der Werke bzw. Inhalte und sämtliche sonstigen Leistungen der Vertragsparteien unentgeltlich ohne gesonderte Vergütung zum Zwecke der Förderung des Austauschzwecks von meine-kirchenzeitungerfolgen.
Der Downloader hat in der für die jeweiliger Verwendung üblichen Weise und soweit dies technisch möglich ist am Werk selbst oder am Seitenende den Diensteanbieter meine-kirchenzeitungund den Urheber/Rechteinhaber mit seinem beim Upload des Werkes genannten Namen in folgender Form aufzuführen: „© Urheber bzw. Rechteinhaber/meine-kirchenzeitung“.
Im Falle einer Internetnutzung bzw. Nutzung in digitalen Medien hat zudem ein Hinweis auf die Webseite www.meine–kirchenzeitung.de bzw. http://www.unser-gemeindebrief.de zu erfolgen.
Eine etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.