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Statement von Pröpstin Spengler zum PID-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig
"Unverfügbarkeit und Endlichkeit des Lebens"
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bei der Muskelkrankheit Myotone Dystrophie Typ 1 ist im Einzelfall zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig heute entschieden. Ein Statement dazu von Dr. Friederike Spengler, Regionalbischöfin für die Propstei Gera-Weimar. Wer darf einer Frau, einem Mann den Wunsch nach eigenen Kindern absprechen? Keiner. Wer darf einer Frau, einem Mann den Wunsch nach einem gesunden Kind absprechen? Keiner. Dass medizinisch aus diesen absolut nachvollziehbaren...