Kirchensteuer: Ein gutes Modell
Im Grundgesetz ist das Verhältnis von Staat und Kirche geregelt. Ob sich die Regelungen bewährt haben, wollte Corinna Buschow vom religionspolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, wissen.
Es gilt der Grundsatz, dass die Religionen ihre Angelegenheiten selbst regeln. Ist das noch zeitgemäß?
von Notz: Ich glaube, dass sich das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften als verfassungsrechtlicher Status bewährt. Gerade dieses kooperative, nicht hart laizistische Verhältnis ist gut. Es lässt den Kirchen Freiraum, sie gleichzeitig aber auch nicht aus der Verantwortung. Wenn ich mich in der Welt umgucke, finde ich, wir fahren mit dem deutschen Staatskirchenrecht sehr gut.
Was würde eine stärkere Trennung von Staat und Kirche bedeuten?
Autor:Online-Redaktion |
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