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Pro und Kontra
Werbeverbot für Abtreibungen – Streichung von § 219a?

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Die Pläne der Ampelkoalition für eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen werden konkret. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Entwurf zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a vorgelegt. Dies solle ermöglichen, dass Ärzte auch auf ihren Internetseiten über Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis aufklären können, sagte Buschmann.

Pro
Am Schutzkonzept für ungeborenes Leben ändert die geplante Reform nichts. Bei der Streichung des § 219a geht es darum, dass Ärztinnen und Ärzte über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Der „§ 219a verbietet nicht nur die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche – die unter ganz eng definierten Voraussetzungen in Deutschland straffrei gestellt sind – sondern dieser Paragraph verbietet bereits die schlichte sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche", heißt es in einer Stellungnahme der Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD) vom 19. Februar 2018.

Für betroffene Frauen bedeutet der Konflikt, ungewollt schwanger zu sein, oft eine seelische Notsituation. Für sie ist es grundlegend, dass sie sich sachlich informieren und beraten lassen können. Die Evangelischen Frauen in Mitteldeutschland (EFiM) arbeiten eng mit den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Bereich der Diakonie Mitteldeutschlands zusammen. Die hier angebotene Beratungspraxis ist von hoher fachlicher Qualität und Sorgfalt gekennzeichnet und wird von den betroffenen Frauen als hilfreich wahrgenommen.

Es wäre aber zeitgemäß, dass Frauen zusätzlich über die Internetseiten der Praxen und Kliniken etwas über die Art der Schwangerschaftsabbrüche in Erfahrung bringen können. Durch die Abschaffung des § 219a wäre es für Ärztinnen und Ärzte keine strafbare Handlung mehr, über die Art der Eingriffe zu informieren. Das ist im Sinne der Frauen: dass möglichst viele medizinische Informationen zugänglich gemacht werden.

Die Neufassung des Gesetzes wird das ermöglichen.

Kontra

Das Werbeverbot ist ein wichtiger Bestandteil des funktionierenden Schutzkonzepts, das die Interessen der Schwangeren und die des ungeborenen Kindes in den Blick nimmt. Ein von den Gegnern vorgeschobenes Informationsdefizit gibt es nicht: Erst 2019 wurde § 219a StGB geändert! Entsprechende Stellen dürfen auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie können auf Informationsangebote neutraler Stellen verlinken. Auf der Seite der Bundesärztekammer gibt es eine Liste der Ärzte. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über die Beratungsstellen. Es gibt ein bundeseinheitliches Hilfetelefon. Mindestens jede zehnte Schwangerschaft wird in Deutschland abgebrochen. Also worum geht’s wirklich? Die Streichung des § 219a sei ein "großartiger Schritt nach vorne" und ein "Meilenstein" sagt die neue Familienministerin (laut dpa). Es geht um die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die Abschaffung der gesetzlichen Beratungspflicht für ungewollt Schwangere. Artikel 1 unseres Grundgesetzes schützt aber auch ungeborene Kinder.

Abtreibung ist keine Verhütungs- oder Familienplanungsmethode! Es hat auch nichts mit sexueller Selbstbestimmung zu tun, mit Gleichberechtigung oder mit dem Recht, nicht schwanger werden zu müssen. Es geht um die Beendigung von Leben, und das ist keine normale medizinische Leistung. Ich finde es unfassbar, dass das eine der ersten Initiativen der neuen Regierung ist. Wäre es nicht wichtiger, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Deutschland nicht mehr jedes Jahr 100 000 Kinder abgetrieben werden? Kontroverse

Autor:

Online-Redaktion

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