Premium

Finanzen
Sturm aufs Kuchenbuffet – Der Staat kassiert künftig mit

Stück vom Kuchen: Kirchen werden zukünftig grundsätzlich Unternehmern gleichgestellt. Wenn zum Beispiel auf dem Gemeindefest Kaffee, Kuchen und Bratwurst verkauft werden, verdient der Staat über die Mehrwertsteuer mit. | Foto: epd-bild/Michael McKee
2Bilder
  • Stück vom Kuchen: Kirchen werden zukünftig grundsätzlich Unternehmern gleichgestellt. Wenn zum Beispiel auf dem Gemeindefest Kaffee, Kuchen und Bratwurst verkauft werden, verdient der Staat über die Mehrwertsteuer mit.
  • Foto: epd-bild/Michael McKee
  • hochgeladen von Online-Redaktion

Eine neue Umsatzsteuer-regel bewertet Kirchen als Unternehmer. Kirchengemeinden befürchten durch die geplante Umsatzsteuerpflicht beträchtliche Mehrarbeit. Ein Hoffnungsschimmer ist nun, dass die Übergangsfrist bis zur neuen Regelung verlängert werden soll.

Von Thomas Krüger

Das ist ein Bürokratiemonster», sagt Presbyter Mirco Sobetzko. Der Finanzkirchmeister der evangelischen Kirchengemeinde in Lechenich bei Köln sieht die bevorstehende Einführung der Umsatzsteuerpflicht für die Kirchen mehr als skeptisch. Ab 2021 werden Kirchen grundsätzlich Unternehmern gleichgestellt. Wenn zum Beispiel auf dem Pfarrfest Kaffee, Kuchen und Bratwurst verkauft werden, verdient der Staat künftig mit – 19 Prozent Steuern auf die Einnahmen muss die Kirche abführen.

Premium
Mehr lesen?
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen zahlungspflichtigen Premium-Artikel.
Um den Beitrag ganz bzw. im E-Paper lesen können, benötigen Sie ein Glaube+Heimat-Digital-Abo.
Sie sind bereits Digital-Abonnent?
Dann melden Sie sich bitte hier mit Ihren Zugangsdaten an.

Sie haben noch kein Digital-Abo?
Dann registrieren Sie sich hier.
Autor:

Online-Redaktion

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

37 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.