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Finanzen
Sturm aufs Kuchenbuffet – Der Staat kassiert künftig mit

Stück vom Kuchen: Kirchen werden zukünftig grundsätzlich Unternehmern gleichgestellt. Wenn zum Beispiel auf dem Gemeindefest Kaffee, Kuchen und Bratwurst verkauft werden, verdient der Staat über die Mehrwertsteuer mit. | Foto: epd-bild/Michael McKee
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  • Stück vom Kuchen: Kirchen werden zukünftig grundsätzlich Unternehmern gleichgestellt. Wenn zum Beispiel auf dem Gemeindefest Kaffee, Kuchen und Bratwurst verkauft werden, verdient der Staat über die Mehrwertsteuer mit.
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Eine neue Umsatzsteuer-regel bewertet Kirchen als Unternehmer. Kirchengemeinden befürchten durch die geplante Umsatzsteuerpflicht beträchtliche Mehrarbeit. Ein Hoffnungsschimmer ist nun, dass die Übergangsfrist bis zur neuen Regelung verlängert werden soll.

Von Thomas Krüger

Das ist ein Bürokratiemonster», sagt Presbyter Mirco Sobetzko. Der Finanzkirchmeister der evangelischen Kirchengemeinde in Lechenich bei Köln sieht die bevorstehende Einführung der Umsatzsteuerpflicht für die Kirchen mehr als skeptisch. Ab 2021 werden Kirchen grundsätzlich Unternehmern gleichgestellt. Wenn zum Beispiel auf dem Pfarrfest Kaffee, Kuchen und Bratwurst verkauft werden, verdient der Staat künftig mit – 19 Prozent Steuern auf die Einnahmen muss die Kirche abführen.

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