»O du fröhliche«-Antrag abgelehnt
Weimar/Berlin (GKZ) – Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Deutsche Unesco-Kommission haben die Bewerbung für die Aufnahme des Weihnachtsliedes »O du fröhliche« in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zurückgewiesen. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass das populäre Weihnachtslied »Teil eines größeren Brauchkomplexes« sei. Zudem seien in der Bewerbung die Beteiligung von Trägergruppen und die Darstellung von Erhaltungsmaßnahmen, Risikofaktoren und Weitergabe-Initiativen unzureichend ausgearbeitet. Der Sozialreformer Johannes Falk hatte das Lied vor über 200 Jahren als Allfeiertags-Lied veröffentlicht.
Autor:Online-Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.