Was ist Inklusion?

In ihrer Behindertenrechtskonvention von 2006 definiert die UNO Inklusion als gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaft­lichen Leben. Im Alltag bedeutet das, Barrieren in Städten, Gebäuden und Transportmitteln, im Internet und in der Sprache abzuschaffen, keine Eingriffe in persönliche Rechte und Menschenrechte zu dulden, niemanden zu entmündigen. Inklusion beinhaltet auch ein Recht auf Bildung, Erziehung und Arbeit. Als ein Menschenrecht ist sie nicht nur Thema für Menschen mit Behinderungen, sondern für alle wichtig, die nicht voll und gleichberechtigt teilhaben können aufgrund ihres Alters, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Herkunft oder Geschlechtsidentität.

Autor:

Kirchenzeitungsredaktion EKM Süd

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