Malaysia: Stärkung von Scharia-Gerichten
Putrajaya (GKZ) – Das oberste Gericht Malaysias hat im Februar vier Antragsteller abgewiesen, die ihre offizielle Anerkennung als Christen einklagen wollten. Dabei ging es um den Wechsel vom Islam zum christlichen Glauben. In der Urteilsbegründung verwiesen die fünf Richter darauf, dass Anträge im Zusammenhang mit der Abkehr vom Islam in die Zuständigkeit von Scharia-Gerichten fielen. Sie gelten nun offiziell weiterhin als Muslime. Die Abkehr vom Islam gilt nach islamischem Recht (Scharia) als schwerwiegendes Verbrechen. In den letzten Jahrzehnten ist der konservative Islam in Malaysia auf dem Vormarsch. Zivilgerichte gaben immer mehr Teile ihrer Jurisdiktion an Scharia-Gerichte ab, sofern religiöse Fragen im Zusammenhang mit dem Islam betroffen waren.
Autor:Online-Redaktion |
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