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Rettungsfloß im Lebensfluss

Gottesdienst mit Taufe eines Kindes. Alle anwesenden Kinder sind eingeladen, mit vor den Taufstein zu treten und zu schauen, was geschieht. | Foto: epd-bild
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  • Gottesdienst mit Taufe eines Kindes. Alle anwesenden Kinder sind eingeladen, mit vor den Taufstein zu treten und zu schauen, was geschieht.
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Glaubenskurs: Martin Luthers Schrift »Von der Babylonischen Gefangenschaft der Kirche«

Von Ulrich Schacht

Drei Jahre nach dem Thesenanschlag zu Wittenberg, dessen lebensgefährliche Folgen Luther nicht schwächer noch zahmer gemacht haben, legt der deutsche Schismatiker wider Willen in kürzester Zeit eine Serie von theologischen Traktaten vor. Diese bilden in ihrer programmatischen Dichte und Radikalität den eigentlichen Sprengsatz unter dem in anderthalb Jahrtausenden errichteten macht- und prachtvollen Gebäude der römisch-katholischen Kirche. Sie lassen Kirche, Kaiser und Reich endgültig in eine Richtung zerbersten, deren Pointe nicht nur die konfessionelle Spaltung des Kontinents ist, auch die politischen Strukturen und Verhältnisse sind danach nicht mehr wiederzuerkennen. »Warum das plötzlich alles aus ihm herausdrängt wie eine magmatische Eruption, ist Luther selbst unbegreiflich« (Heimo Schwilk: »Luther, der Zorn Gottes«). Aber der Wahrheitsfuror, der ihn ergriffen hat, ist nicht mehr aufzuhalten.
Die, wenn man so will, Gründungsschriften des Protestantismus, seiner zukünftigen evangelischen Kirche, zu der er die ganze, ungespaltene katholische Kirche leidenschaftlich gerne gemacht hätte, sind nun in der Welt, und sie wirken: »An den christlichen Adel deutscher Nation«, »Vorspiel von der Babylonischen Gefangenschaft
der Kirche«, schließlich die vielleicht berühmteste von ihnen: »Von der Freiheit eines Christenmenschen.« Die mittlere richtet sich vordergründig scheinbar nur an die »lateinische Fachwelt« der Zeit. Ihre vorherrschende, mittelalterlich formierte Auffassung, dass es sieben Sakramente gäbe, sie ist aber in Wirklichkeit nichts anderes als ein totaler Angriff auf das gesamte juristische und lehramtliche Fundament der Kirche des Papsttums: Taufe, Abendmahl, Buße, Firmung, Ehe, Priesterweihe und letzte Ölung. Luther, der auch in diesem Fall allein vom Schriftprinzip »sola scriptura« her argumentiert, sieht jedoch nur für Taufe und Abendmahl biblische Legitimität gegeben. Der Rest ist ihm ausgeklügeltes Menschenwerk. Allein der Buße kann er noch sakramentales Gewicht abgewinnen, sogar die Ohrenbeichte bleibt ihm »nützlich, ja notwendig«, nur im Unterschied zu Taufe und Abendmahl fehlt ihm ihr Zeichen-
charakter.
Mit der Taufe aber beginnt alles; sie ist für Luther »das einzige Sakrament«, das Gott »nach dem Reichtum seiner Barmherzigkeit« (Epheser 1,7) nicht nur »in seiner Kirche ungeschmälert und unbefleckt erhalten hat«, er hat es auch »für alle Völker und alle Stände der Menschen freigehalten«. Eine ursprüngliche Unbeflecktheit, die dem Kind zugutekommt, ist hier am Wirken. Warum? Weil die Kinder, im Unterschied zu den Erwachsenen, »des Geizes und des Aberglaubens noch nicht fähig sind«. Denn »obwohl der Teufel die Kraft der Taufe in den Kindern nicht hat auslöschen können, hat er sie doch in allen Erwachsenen zu vertilgen vermocht, sodaß es … fast niemanden mehr gibt, der es beherzigt, daß er getauft worden ist, viel weniger, daß er sich dessen rühmt, nachdem so viele andere Wege zur Sündenvergebung und in den Himmel zu kommen erfunden worden sind«.
Für Luther ist in diesem diabolisch verwirrten Kontext die Taufe geradezu die Urbuße, die es überhaupt erst ermöglicht, ist der Mensch in Sünde gefallen, das Rettungsfloß »Buße« zu erreichen. Am Verheißungscharakter der Taufe, wie er in Markus 16,16 proklamiert wird: »Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig werden.« –
»an dieser Verheißung«, sagt Luther, »hängt unsere ganze Seligkeit«. Doch ist die Taufe ihm damit kein billiger Versicherungsscheck, vielmehr ist sie Leben spendende Rettungsperspektive nach der je und je eintretenden individuellen Sündenkatastrophe.
Nur wäre Luther nicht Luther, ließe er gerade an diesem elementaren Rettungsakt falsche Gewissheit zu: »Aber man muß sie«, die Seligkeit, »so beachten, daß wir den Glauben an ihr üben und ganz und gar nicht zweifeln, daß wir selig sind, nachdem wir getauft sind«, straft »solcher Unglaube … die göttliche Verheißung Lügen, was die größte
Sünde überhaupt ist«. Luther weiß also, dass »diese Übung des Glaubens« zum Schwersten gehört, was der Mensch, im Wissen um seine Sündhaftigkeit, zu leisten vermag. Dennoch: »die Wahrheit der einmal geschehenen Verheißung bleibt allezeit bestehen, die uns mit ausgestreckten Händen aufnehmen will, wenn wir umkehren« – und damit zurückkehren »zu der Kraft und dem Glauben der Taufe, daraus wir gefallen sind«. Sie kann ja »durch keine Sünde
verändert werden«.

Der Autor ist Schriftsteller und Theologe, er steht der evangelischen Bruderschaft St.-Georgs-Orden vor.

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Kirchenzeitungsredaktion EKM Nord

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