Organspende
Widerspruch ist (k)eine Lösung
Organspende: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich für die Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Danach solle jeder Deutsche automatisch ein Spender sein, solange nicht dagegen widersprochen wird.
Von Landesbischöfin Ilse Junkermann
Knapp ein Drittel der Deutschen besitzt einen Organspendeausweis, aber mehr als 10 000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Sie warten oft jahrelang auf eine Niere, eine Leber, ein Herz – viele vergeblich. 2017 sanken die Organspende-zahlen auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren.
Bisher sind in Deutschland Organentnahmen nach dem Tod nur möglich, wenn jemand ausdrücklich zustimmt. Gesundheitsminister Spahn schlug nun kürzlich die so ge-nannte Widerspruchslösung vor. Danach soll jeder, der nicht ausdrücklich wider-spricht, automatisch als Spender gelten. Bei der so genannten Widerspruchslösung wird aus meiner aktiven und freien Entscheidung zur Organspende ein Zwang. Das ist ein schwerer Eingriff in die persönliche Integrität und individuelle Gewissensfreiheit. Hinzu kommt, dass ein sterbender Mensch eine eigene Würde besitzt. Er kann sogar die Organspende verfügt haben, aber seine Würde darf nicht dadurch relativiert und verletzt werden, dass er am Ende seines Lebens als Materiallager für andere Menschen angesehen wird. Organspende muss Spende bleiben: eine aktive und freiwillige individuelle Entscheidung.
Um die Spendenbereitschaft zu erhöhen, ist es wirkungsvoller, endlich transparent mit dem Thema Organspende umzugehen. Vorbild ist für mich der alternative Organ-spendeausweis, den die Evangelischen Frauen in Deutschland entwickelt haben (www.organspende-entscheide-ich.de). Er berücksichtigt drei wesentliche Aspekte: Zum Ersten die Verfügung, eine Organentnahme nur unter Vollnarkose vorzunehmen. Denn auch ein so genannter hirntoter Mensch ist ein sterbender Mensch. Niemand kann sagen, ob und was er noch erlebt und fühlt.
Zum Zweiten sieht der alternative Organspendeausweis die Begleitung durch Angehörige oder andere nahestehende Personen vor. Eine solche ist wichtig, denn der Sterbende, auch der Hirntote, wird im Blick auf die mögliche Organentnahme weiter medizinisch behandelt und wirkt darum für Anwesende nicht als sterbend. Das erschwert den Abschied von ihm oder ihr. Zur Würde des Menschen gehört auch eine Würde des Sterbens, eine Würde, die im Abschiednehmen zum Ausdruck kommt.
Und zum Dritten unterscheidet der alternative Organspendeausweis zwischen Organspende und Gewebespende. Die Gewebespende kann auch noch Stunden nach dem Tod erfolgen; ein hirntoter Mensch muss für sie nicht wie bei der Organspende künstlich am Leben gehalten werden. Von dieser Praxis weiß die Öffentlichkeit noch zu wenig.
Organspende? Ja! Als eine Spende im Wortsinne, über die jeder Mensch individuell entscheidet. Dann können Organ- und Gewebespenden sogar einen Aspekt von Nächstenliebe abbilden. Sie zur Pflicht zu machen, verletzt dagegen das Selbstbe-stimmungsrecht und damit die Würde des Menschen. Und zudem brauchen wir mehr individuelle und soziale Aufmerksamkeit für die Frage: Wie gelingt es uns, angemessen und menschlich mit Leid umzugehen – ohne unnötiges Leiden zu fordern oder zu fördern?
Aus »zeitzeichen – evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft«
www.zeitzeichen.net
Autor:Online-Redaktion |
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