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Kirchenkreisreform
Die Ampel steht auf gelb

Foto: Elke Rosenthal

Der Kirchenkreis Arnstadt-Ilmenau hat Gespräche mit den benachbarten Kirchenkreisen Gotha und Waltershausen-Ohrdruf zur künftigen Veränderung der Struktur aufgenommen.

Von Ines Rein-Brandenburg

Die Steuerungsgruppe, die die Kreissynode bereits im Herbst 2021 eingesetzt hatte, legte bei der Tagung im April einen Zeitplan vor. Danach soll bis zur Neuwahl der Kreissynoden im Jahr 2026 ein Ergebnis vorliegen. Für den Entwicklungsprozess hat sich das Trio – nach ihrem Selbstverständnis und den drei Burgen auf ihrem Gebiet -den Arbeitsnamen „Drei Gleichen“ gegeben.

Angesichts der sinkenden Zahl der Gemeindemitglieder und schrumpfender Einnahmen in der EKM hatte der Landeskirchenrat im Juli 2021 neue Vorgaben für Kirchenkreise beschlossen. Künftig soll die Zahl der Vollbeschäftigten im Verkündigungs-dienst – also Pfarrer, Kirchenmusiker und Gemeindepädagogen – das Maß für die Größe eines Kirchenkreises sein. Bei weniger als 25 Vollbeschäftigten sollte, bei weniger als 18 muss eine Veränderung eingeleitet werden – bis hin zur verordneten Fusion. Kenntlich gemacht mit Ampelfarben, stehen Gotha und Arnstadt-Ilmenau derzeit auf „gelb“, Waltershausen-Ohrdruf auf „rot“. Deshalb hatten Waltershausen-Ohrdruf und Gotha bereits seit längerem über eine Zusammenarbeit verhandelt.

Die Steuerungsgruppe, bestehend aus Superintendentin Elke Rosenthal, Präses Christel Löbner und vier weiteren Haupt- und ehrenamtlichen Vertretern der Kreissynode, wird in nächster Zeit die Kooperationsmöglichkeiten ausloten. Im Raum stehen sowohl eine Fusion, also der Zusammenschluss der drei Kirchenkreise zu einem einzigen, als auch ein Verband, bei dem die Kirchenkreise eigenständig bleiben, aber bestimmte Verwaltungsaufgaben oder Arbeitsgebiete zusammenfassen. Die Option, unverändert weiterzumachen, ist nach den Vorgaben im Prinzip nicht länger möglich, ohne dass die Landeskirche irgendwann Veränderungen vorschreibt. „Noch können wir unsere Zukunft gestalten. Machen wir weiter wie bisher, haben wir die Sache schon in wenigen Jahren nicht mehr in der Hand“, betonte Superintendentin Elke Rosenthal.

Während es für eine Fusion bereits den gesetzlichen Rahmen in der Kirchenverfassung gibt, ist ein Verband bislang noch nicht vorgesehen. „Es gibt noch erheblichen Klärungsbedarf seitens der Landeskirche, ob das vom Landeskirchenrat vorgeschlagene Modell des Kirchenkreisverbandes überhaupt juristisch umsetzbar ist“, wurde laut Rosenthal deutlich, als bei der letzten Sitzung der Steuerungsgruppe Oberkirchenrat Christian Fuhrmann die Bedenken erläuterte. Es gilt also, noch viele verschiedene Fragen zu beraten und zu klären.

Der vorgelegte Zeitplan sieht für dieses Jahr die Einleitung des Prozesses durch die drei Kreissynoden vor. Im kommenden Jahr sollen der Rechtsrahmen geklärt und Begegnungen und Zusammenarbeit auf der Ebene der Arbeitsbereiche, der Hauptamtlichen und der Gemeinden stattfinden. Denkbar sind musikalische Projekte, gemeinsame Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und überregionale Gottesdienste zu besonderen Anlässen. 2024 soll der juristische Rahmen stehen, die Zusammenarbeit vertieft und durch den Leitungsausschuss begleitet werden. 2025, im letzten Jahr ihrer Amtsperioden, sollen dann die Kreissynoden und ihre Gremien strukturiert und verbindlich zusammen arbeiten, beraten und entscheiden. Je nach dem Ergebnis des Prozesses werden dann 2026 eine oder mehrere Kreissynoden gewählt.

Autor:

Online-Redaktion

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