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Diakonie
Bestimmung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt
Berlin (epd). Die Diakonie hat sich Grundsatzregeln zum Umgang mit Missbrauchsfällen gegeben. Auch in Einrichtungen der Diakonie «kam und kommt es zu Verletzungen des Abstinenzgebots und zu Grenzverletzungen und Übergriffen in Form sexualisierter Gewalt», heißt es in der von der Konferenz Diakonie und Entwicklung in Berlin ohne Gegenstimmen verabschiedeten Rahmenbestimmung. Die Konferenz ist das höchste Organ der Diakonie und beschließt über Grundsatzfragen. Die Taten würden durch unzureichende...